07-06-2010, 07:35
Danke fürs Vorwort, petro;) : Da ich gestern noch zu einem Einsatz mußte, erst heute meine Ausführung: wie im letzten Post auf Ironische Weise angedeutet, stellt sich mir als Nichtchrist generell die Frage, was habe ich mit einem "Gesetztestext" eines bronzezeitlichen Hirtenvolkes zu tun, dessen Nachfolgerreligion sich ebenfalls auf diese Gesetzestexte bezieht. Abgesehen von dem für mich nicht nachvollziehbaren Ursprung der 10 Gebote (Wieviel war "gottgegeben", wieviel hat sich der "Schreiber" ausgedacht, wieviel wurde neu begründet, wieviel war nur eine zusammenfassung bereits bestehender Stammesregeln, usw), ist auch, da sie sich explizit an das "auserwählte Volk Gottes" richten, theoretisch von keiner Gültigkeit für Nichtgläubige auszugehen.
Hier greift für mich die auch von Petronius angeführte humanistische/egoistische Herangehensweise: Normalerweise versucht jedes Mitglied einer Gemeinschaft, so zu leben, das es von der Gemeinschaft positiv bestärkt und "belohnt" wird,..die dadurch entstandenen Verhaltenskodizes, bzw "Werte" sind daher, auch durch den Wandel der einzelnen Kulturen, nicht als fix, sondern als sich eines steten Wandels unterworfen anzusehen. Imho können Werte, die vor Jahrtausenden fixiert wurden, nur interpretiert verwendet werden, aber sind keinesfalls alls immergeltende Werte anzusehen,..als Beispiel nur der Gesetzestext des Hammurabi: Man kann aus ihm eine Tendenz zur Regulierung und Offizialisierung des Strafwesens herauslesen, auch wird eine "Verhältnismäßigkeit" der Strafe hineinzuinterpretieren sein, aber niemand würde je auf den Gedanken kommen, diesen Gesetztestext genauso heute anzuwenden,..
Hier greift für mich die auch von Petronius angeführte humanistische/egoistische Herangehensweise: Normalerweise versucht jedes Mitglied einer Gemeinschaft, so zu leben, das es von der Gemeinschaft positiv bestärkt und "belohnt" wird,..die dadurch entstandenen Verhaltenskodizes, bzw "Werte" sind daher, auch durch den Wandel der einzelnen Kulturen, nicht als fix, sondern als sich eines steten Wandels unterworfen anzusehen. Imho können Werte, die vor Jahrtausenden fixiert wurden, nur interpretiert verwendet werden, aber sind keinesfalls alls immergeltende Werte anzusehen,..als Beispiel nur der Gesetzestext des Hammurabi: Man kann aus ihm eine Tendenz zur Regulierung und Offizialisierung des Strafwesens herauslesen, auch wird eine "Verhältnismäßigkeit" der Strafe hineinzuinterpretieren sein, aber niemand würde je auf den Gedanken kommen, diesen Gesetztestext genauso heute anzuwenden,..
Aut viam inveniam aut faciam