Art. 6 GG schrieb:(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Kann man bei homosexuellen Paaren von einem natürlichen Rechts sprechen wie in Abs. 2 wo diese doch auf natürlichem Wege keine Kinder miteinander zeugen können?
Zudem war jedem damals klar das Ehe und Familie Mann und Frau heißt. Über Jahrzehnte war der homosexuelle Akt zwischen Männern sogar eine Straftat und da galt das Grundgesetz auch schon und da gab es auch keine "Homoehe" oder "Lebensgemeinschaften". Der Schutz der Mutter wird in Abs. 4 bezieht sich eindeutig auch auf die Familienthematik. Wo ist die Mutter bei bei Männern?
Zitat:sagt wer?
Art. 6 GG, Ehe im verfassungsrechtlichen Sinne ist Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, Art. 3 GG, kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Anerkennung einer "gleichgeschlechtlichen Ehe"; (BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93)
Ich denke damit ist alles zu dem Thema gesagt.
Setzt alles daran, durch die enge Tür einzutreten! Denn das sage ich euch: Viele werden versuchen einzutreten, und es wird ihnen nicht gelingen. (Lk 13,24)