(03-09-2010, 18:18)petronius schrieb:(03-09-2010, 16:30)Angelika schrieb: Ehe ist eine Beziehung zwischen Mann und Frau und kann per Definition schon kein Recht für zwei Personen des gleichen Geschlechtes sein
wo hast du das denn her?
die ehe ist ein staatlich beurkundetes und geregeltes "vertrags"verhältnis und wird in ihren einzelheiten vom gesetzgeber bestimmt
(03-09-2010, 16:30)Angelika schrieb: Homosexuelle haben kein Recht einen Akt von einer Gemeinschaft zu verlangen der nach deren Auffassung gegen ihre innersten Werte verstößt
falsch: die gemeinschaft hat nicht das recht, homosexuellen rechte zu verweigern, die allen anderen auch zustehen
Die Ehe ist weitaus mehr als das. Formaljuristisch mag sie eine Art gesetzlich reglementiertes Institut sein, aber das ist eben nur die eine Seite. Darüber ist sie ja noch viel mehr, wie hier schon besprochen wurde. Und die Gemeinschaft hat durchaus das Recht, darüber zu bestimmen, inwieweit sog. Lebenspartnerschaften Anerkennung finden. Und woraus leitest Du die Vermutung ab, daß hierbei ein etwa bestehendes oder abgeleitetes Recht verweigert werden könnte? Dieses Recht existiert nicht. Nur in deiner Phantasie. Man kann vielleicht einen Anspruch auf etwas geltend machen, und man kann dies zu begründen versuchen, aber das Recht im Sinne des Rechtsanspruchs an sich existiert eben noch längst nicht. *** [Rest moderativ entfernt./Ekkard]
