11-09-2010, 02:33
Ich habe mich mit der Thematik "Verfassungsrecht versus internes Recht der Religionsgemeinschaft" vor einigen Jahren mal ausführlicher befasst:
Theoretisch - und je nach Grundlage der Verfassung - müsste eigentlich die Verfassung mit den dort definierten Regeln die Grundlage sowohl für das bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handelsrecht, das Recht der religiösen Gemeinschaften und natürlich das Staatsrecht abgeben. Dem ist aber - in Deutschland - nicht so. Hier regelt die Verfassung (Grundgesetz) in erster Linie das Verhältnis des Staates und seiner Organe zum Bürger. In unserer Verfassung ist auch festgelegt dass alle Bürger dem ordnungspolitischen Strafrecht unterliegen - das war's dann aber schon. Selbst mit dem "Antdiskriminierungsgesetz" (Gleichstellungsgesetz) der letzten schwarz-roten Regierung kann man den Religionsgemeinschaften schlecht beikommen - die beiden christlichen Religionsgemeinschaften haben nämlich 1950 und 1954 Staatsverträge mit der damaligen Regierung abgeschlossen, die ihnen weitgehende "Organisationsfreiheit" einräumt. Und wenn dann eine geschiedene Frau vor'm Arbeitsgericht gegen eine der beiden Kirchen klagt, weil sie wegen der Scheidung aus ihrem Kirchenjob rausgeschmissen wurde - dann sagt der Arbeitsrichter: "...sorry, kann man nix machen, fällt unter die Organisationsfreiheit der Kirchen..." An diese Organisationsfreiheit haben sich die anderen Religionsgemeinschaften (unter Berufung auf die grundgesetzliche Religionsfreiheit) "angehängt" - tja, da ist's nicht viel mit staatlicher Rechtsgrundlage....
Theoretisch - und je nach Grundlage der Verfassung - müsste eigentlich die Verfassung mit den dort definierten Regeln die Grundlage sowohl für das bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handelsrecht, das Recht der religiösen Gemeinschaften und natürlich das Staatsrecht abgeben. Dem ist aber - in Deutschland - nicht so. Hier regelt die Verfassung (Grundgesetz) in erster Linie das Verhältnis des Staates und seiner Organe zum Bürger. In unserer Verfassung ist auch festgelegt dass alle Bürger dem ordnungspolitischen Strafrecht unterliegen - das war's dann aber schon. Selbst mit dem "Antdiskriminierungsgesetz" (Gleichstellungsgesetz) der letzten schwarz-roten Regierung kann man den Religionsgemeinschaften schlecht beikommen - die beiden christlichen Religionsgemeinschaften haben nämlich 1950 und 1954 Staatsverträge mit der damaligen Regierung abgeschlossen, die ihnen weitgehende "Organisationsfreiheit" einräumt. Und wenn dann eine geschiedene Frau vor'm Arbeitsgericht gegen eine der beiden Kirchen klagt, weil sie wegen der Scheidung aus ihrem Kirchenjob rausgeschmissen wurde - dann sagt der Arbeitsrichter: "...sorry, kann man nix machen, fällt unter die Organisationsfreiheit der Kirchen..." An diese Organisationsfreiheit haben sich die anderen Religionsgemeinschaften (unter Berufung auf die grundgesetzliche Religionsfreiheit) "angehängt" - tja, da ist's nicht viel mit staatlicher Rechtsgrundlage....