13-09-2010, 03:32
(11-09-2010, 21:16)Witch of Hope schrieb:(11-09-2010, 17:16)petronius schrieb:(10-09-2010, 20:38)Witch of Hope schrieb: Aber es gibt einen Zwang, sich an Gesetze zu halten. Wenn z.B. in der BRD die eingetragene Partnerschaft (Homoehe light), kann eine Kirche nicht hingehen, und ein Mitglied ausschließen, das eben diese Ehe geschlossen hat. Tut sie es doch, bewegt sie sich außerhalb der vom Staat festgelegten Regeln.
aber selbstverständlich kann sie. es besteht kein rechtsanspruch auf mitgliedschaft in einer kirche
agnostik: touché! chapeau
Doch, denn wegen Diskrimminierung eine Mitgleidschaft zu verlieren, ist verfassungswidrig.
Das ist keine Diskriminierung sondern die Grundlage der jeweiligen Religion. Das nennt sich Religionsfreiheit und ist eines der wichtigsten Grundrechte unserer Gesellschaften.
Setzt alles daran, durch die enge Tür einzutreten! Denn das sage ich euch: Viele werden versuchen einzutreten, und es wird ihnen nicht gelingen. (Lk 13,24)