16-09-2010, 15:17
Die Sache mit den "nicht-gültigen Papieren, lieber Jakow:
1. Wenn ein EU-Bürger seine Papiere verliert oder diese abgelaufen sind, kann - auch unter Vermittlung der lokalen Polizei - jederzeit ein Ersatzdokument bei dem Konsulat oder der Botschaftdes Landes beantragt werden, dem der EU-Bürger angehört. Der Verlust oder die Ungültigkeit der eigenen Ausweispapiere ist nach geltendem EU-Recht für EU-Bürger kein Ausweisungsgrund.
2. Einige Konsulate - z.B. Deutschland, Schweiz (nicht-EU-Land!), Österreich, Slowenien, Niederlande, Dänemark, Schweden, England, Irland - erteilen "provisorische" Personalausweise oder Reisepässe mit einer Gültigkeit von einem Jahr, andere wie Rumänien, Tschechien, Polen, Ungarn, Bugarien, Spanien, das nicht EU-Land Türkei geben den betroffenen Staatsbürger vorläufige Dokumente mit 3 oder 6 Monaten Gültigkeit. Auch hier muss niemand ausgewiesen werden.
3 Endgültige Ausweise können in dem Land in dem man lebt über die eigene Botschaft oder das eigene Konsulat beantragt und ausgehändigt werden - das gilt international, und hier muss auch niemand ausgewiesen werden.
1. Wenn ein EU-Bürger seine Papiere verliert oder diese abgelaufen sind, kann - auch unter Vermittlung der lokalen Polizei - jederzeit ein Ersatzdokument bei dem Konsulat oder der Botschaftdes Landes beantragt werden, dem der EU-Bürger angehört. Der Verlust oder die Ungültigkeit der eigenen Ausweispapiere ist nach geltendem EU-Recht für EU-Bürger kein Ausweisungsgrund.
2. Einige Konsulate - z.B. Deutschland, Schweiz (nicht-EU-Land!), Österreich, Slowenien, Niederlande, Dänemark, Schweden, England, Irland - erteilen "provisorische" Personalausweise oder Reisepässe mit einer Gültigkeit von einem Jahr, andere wie Rumänien, Tschechien, Polen, Ungarn, Bugarien, Spanien, das nicht EU-Land Türkei geben den betroffenen Staatsbürger vorläufige Dokumente mit 3 oder 6 Monaten Gültigkeit. Auch hier muss niemand ausgewiesen werden.
3 Endgültige Ausweise können in dem Land in dem man lebt über die eigene Botschaft oder das eigene Konsulat beantragt und ausgehändigt werden - das gilt international, und hier muss auch niemand ausgewiesen werden.