(01-11-2010, 00:46)t.logemann schrieb: Wenn Du aber private Daten von Dir preisgibst. diese dann glaubhaft versehentlich öffentlichen Charakter einnehmen und mich dann der Veletzung der Vertraulichkeit des Wortes bezichtigst, obwohl ich den dem Versehen nichts wusste und wissen könnte - dann ist dies von mir als bösartigen Angriff auf meine Person zu werten. Und hier erwarte ich eine Enstchuldiguing von Dir.
Wie bitte?
Nochmals:
Du weißt nichts von mir, und so soll es auch bleiben. Da ich mit persönlichen Daten (auch mit den eigenen) sparsam und vorsichtig umgehe, gibt es über mich im Netz nichts zu erfahren. Deine Behauptung, ich hätte irgendwo etwas zu meiner Person preisgegeben, ist wieder einmal aus den Fingern gesogen.
Ich ersuche Dich, solche Andeutungen in Zukunft zu unterlassen, nichts davon entspricht den Tatsachen.
MfG B.