28-11-2010, 15:35
(28-11-2010, 11:47)Bion schrieb: - - -
Dass es mühsam ist, nach jüdischem Recht (Gesetz) zu leben, die Fülle von Vorschriften zu beachten, die das Leben bis in die kleinste Nebensächlichkeit hinein regelt, ist unbestritten.
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Ich hatte hierzu schon mal - damals unter den Nickname “Konform” - darauf hingewiesen, dass die Beachtung der alttestamentlichen Ge- und Verbote im Allgemeinen kein Problem darstellt. In einigen Fällen kann es aber zu Konflikten mit den Gebräuchen der Umwelt kommen. Zum Beispiel kennen sich die meisten Gasthäuser mit der Zubereitung koscherer Speisen nicht aus, aber zumindest kann ich Fleisch von reinen Tieren bestellen. Solche und ähnliche Reinheitsgebote kann man wohl guten Gewissens als Nebengebote bezeichnen.
Was aber die Anzahl der Bestimmungen des AT angeht, lohnt sich ein Vergleich mit unserem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Darüber hinaus gibt es eine riesige Zahl sonstiger Gesetze und Regelungen, nicht zuletzt eine Unmenge supranationale Bestimmungen (ein Blick in die Datenbank EUR lex gibt darüber Aufschluss), mit denen ich beruflich arbeite..
Es wird gerne auf die Strafvorschriften des AT verwiesen, etwa auf die Steinigung bei bestimmten Verbrechen, doch hatte die staatlichen Behörden in den Augen der Apostel die legitime Strafgewalt (vgl. Römer 13,4), und nicht etwa die Gemeinde.
Grüsse
E.S.

