23-12-2010, 00:47
Die Position der katholischen Kirche dazu ist die:
Die Seelen in der Läuterung können für sich selbst nichts tun, sie sind auf die Fürbitte anderer angewiesen.
Dazu die dogmatischen Dokumente:
Enzyklika "Mirae caritatis" v. 28.5.1902 (Leo XIII)
Außerdem strömt die Gnade der wechselseitigen Liebe unter den Lebenden, der vom eucharistischen Sakrament so viel an Kraft und Wachstum zuteilwird, vor allem durch die Kraft des Opfers auf alle über, die zur Gemeinschaft der Heiligen gezählt werden. Die Gemeinschaft der Heiligen ist nämlich nichts anderes ... als die gegenseitige Mitteilung von Hilfe, Sühnung, Fürbitten und Wohltaten unter den Gläubigen, die entweder die himmlische Heimat erreicht haben oder dem Sühnefeuer überantwortet sind oder noch auf Erden pilgern, und die zu einer Bürgerschaft zusammenwachsen, deren Haupt Christus und deren (Lebens)form die Liebe (ist).
Dies aber steht im Glauben fest: auch wenn man allein Gott das erhabene Opfer darbringen darf, so kann es dennoch auch zu Ehren der Heiligen, die in den Himmeln mit Gott herrschen, der sie gekrönt hat, gefeiert werden, um ihren Schutz für uns zu erwirken und auch, wie von den Aposteln überliefert (wurde), um die Makel der Brüder zu tilgen, die schon im Herrn verstorben, noch nicht völlig entsühnt sind…
Bulle "Salvator noster" zugunsten der Kirche des hl. Petrus zu Saintes, 3.8.1476 (Sixtus IV.)
Im Unterschied zu den übrigen bis dahin erlassenen Ablassbullen wird hier die Zuwendung eines vollkommenen Ablasses für Verstorbene durch Fürbitte gewährt.
Ablässe für die Verstorbenen
Und um für das Heil der Seelen vor aller in der Zeit Sorge zu tragen, in der sie mehr (denn je) der Fürbitten anderer bedürfen, und in der sie weniger (denn je) sich selbst: helfen können, wollen wir kraft Apostolischer Autorität mit dem Schatz der Kirche den am Reinigungsort weilenden Seelen zu Hilfe eilen, die, durch die Liebe mit Christus geeint, von diesem Lichte geschieden sind und die zu ihren Lebzeiten verdienten, dass ihnen ein derartiger Ablaß zugutekomme, und gewähren und verleihen zugleich - soweit wir es mit Gott können - aus dem Verlangen väterlicher Zuneigung und im Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit und auf die Fülle der Macht: Wenn Eltern, Freunde oder andere Christgläubige, von Frömmigkeit bewegt, unmittelbar für die Seelen, die am Reinigungsort zur Sühnung der Strafen, die ihnen nach der göttlichen Gerechtigkeit zustehen, dem Feuer ausgesetzt sind, während des erwähnten Zeitraums von zehn Jahren für die Wiederherstellung der Kirche zu Saintes einen bestimmten Geldbetrag oder einen Wert entsprechend der ergangenen Anordnung des Dekans und des Kapitels der erwähnten Kirche oder unseres Sammlers beim Besuch der Kirche geben oder durch Boten, die von denselben zu bestimmen sind, während des erwähnten Zeitraums von zehn Jahren senden, so setzen wir fest, daß dieser vollkommene Ablass auf die Weise der Fürsprache unmittelbar für die Seelen des Reinigungsortes, für die sie - wie vorausgeschickt - den erwähnten Geldbetrag oder Wert entrichtet haben, für den Nachlass der Strafen Gültigkeit hat und ihnen zugutekommt.
Da diese Bewilligung eine falsche und missbräuchliche Auslegung erfuhr, erläuterte Sixtus IV. in einer weiteren Bulle (Enzyklika "Romani Pontificis provida" v. 27.11.1477) ihren Sinn.
Enzyklika "Romani Pontificis provida" v. 27.11.1477
Über den Sinn der Worte "auf die Weise der Fürbitte"
Uns wurde also in den letzten Monaten berichtet, bei der Veröffentlichung des Ablasses, der von Uns bei anderer Gelegenheit der Kirche von Saintes gewährt wurde, seien mehrere Ärgernisse und Gefahren entstanden, und einige Prediger ..., die Unser Schreiben falsch auslegten, hätten anlässlich des erwähnten Ablasses, den Wir den am Reinigungsort weilenden Seelen auf die Weise der Fürbitte gewährt haben, öffentlich behauptet und würden noch behaupten, es sei nicht mehr nötig, für diese Seelen zu beten oder fromme Fürbitten einzulegen.
Aufgrund dessen wurden sehr viele vom guten Tun zurückgehalten.
In der Absicht, solchen Ärgernissen und Irrtümern aufgrund des Hirtenamtes entgegenzutreten, haben Wir deshalb durch Unsere Brevia an verschiedene Vorsteher jener Gegend geschrieben, sie sollten den Christgläubigen erklären, dass dieser vollkommene Ablass für die am Reinigungsort weilenden Seelen von Uns auf die Weise der Fürbitte gewährt worden sei, nicht damit die Christgläubigen selbst durch den eben erwähnten Ablass von frommen und guten Werken zurückgehalten würden, sondern damit er auf die Weise der Fürbitte dem Heil der Seele nütze und dieser Ablass ebenso nützlich sei, wie wenn für das Heil dieser Seelen andächtige Gebete und fromme Almosen gesprochen und gespendet würden.
Die Seelen in der Läuterung können für sich selbst nichts tun, sie sind auf die Fürbitte anderer angewiesen.
Dazu die dogmatischen Dokumente:
Enzyklika "Mirae caritatis" v. 28.5.1902 (Leo XIII)
Außerdem strömt die Gnade der wechselseitigen Liebe unter den Lebenden, der vom eucharistischen Sakrament so viel an Kraft und Wachstum zuteilwird, vor allem durch die Kraft des Opfers auf alle über, die zur Gemeinschaft der Heiligen gezählt werden. Die Gemeinschaft der Heiligen ist nämlich nichts anderes ... als die gegenseitige Mitteilung von Hilfe, Sühnung, Fürbitten und Wohltaten unter den Gläubigen, die entweder die himmlische Heimat erreicht haben oder dem Sühnefeuer überantwortet sind oder noch auf Erden pilgern, und die zu einer Bürgerschaft zusammenwachsen, deren Haupt Christus und deren (Lebens)form die Liebe (ist).
Dies aber steht im Glauben fest: auch wenn man allein Gott das erhabene Opfer darbringen darf, so kann es dennoch auch zu Ehren der Heiligen, die in den Himmeln mit Gott herrschen, der sie gekrönt hat, gefeiert werden, um ihren Schutz für uns zu erwirken und auch, wie von den Aposteln überliefert (wurde), um die Makel der Brüder zu tilgen, die schon im Herrn verstorben, noch nicht völlig entsühnt sind…
Bulle "Salvator noster" zugunsten der Kirche des hl. Petrus zu Saintes, 3.8.1476 (Sixtus IV.)
Im Unterschied zu den übrigen bis dahin erlassenen Ablassbullen wird hier die Zuwendung eines vollkommenen Ablasses für Verstorbene durch Fürbitte gewährt.
Ablässe für die Verstorbenen
Und um für das Heil der Seelen vor aller in der Zeit Sorge zu tragen, in der sie mehr (denn je) der Fürbitten anderer bedürfen, und in der sie weniger (denn je) sich selbst: helfen können, wollen wir kraft Apostolischer Autorität mit dem Schatz der Kirche den am Reinigungsort weilenden Seelen zu Hilfe eilen, die, durch die Liebe mit Christus geeint, von diesem Lichte geschieden sind und die zu ihren Lebzeiten verdienten, dass ihnen ein derartiger Ablaß zugutekomme, und gewähren und verleihen zugleich - soweit wir es mit Gott können - aus dem Verlangen väterlicher Zuneigung und im Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit und auf die Fülle der Macht: Wenn Eltern, Freunde oder andere Christgläubige, von Frömmigkeit bewegt, unmittelbar für die Seelen, die am Reinigungsort zur Sühnung der Strafen, die ihnen nach der göttlichen Gerechtigkeit zustehen, dem Feuer ausgesetzt sind, während des erwähnten Zeitraums von zehn Jahren für die Wiederherstellung der Kirche zu Saintes einen bestimmten Geldbetrag oder einen Wert entsprechend der ergangenen Anordnung des Dekans und des Kapitels der erwähnten Kirche oder unseres Sammlers beim Besuch der Kirche geben oder durch Boten, die von denselben zu bestimmen sind, während des erwähnten Zeitraums von zehn Jahren senden, so setzen wir fest, daß dieser vollkommene Ablass auf die Weise der Fürsprache unmittelbar für die Seelen des Reinigungsortes, für die sie - wie vorausgeschickt - den erwähnten Geldbetrag oder Wert entrichtet haben, für den Nachlass der Strafen Gültigkeit hat und ihnen zugutekommt.
Da diese Bewilligung eine falsche und missbräuchliche Auslegung erfuhr, erläuterte Sixtus IV. in einer weiteren Bulle (Enzyklika "Romani Pontificis provida" v. 27.11.1477) ihren Sinn.
Enzyklika "Romani Pontificis provida" v. 27.11.1477
Über den Sinn der Worte "auf die Weise der Fürbitte"
Uns wurde also in den letzten Monaten berichtet, bei der Veröffentlichung des Ablasses, der von Uns bei anderer Gelegenheit der Kirche von Saintes gewährt wurde, seien mehrere Ärgernisse und Gefahren entstanden, und einige Prediger ..., die Unser Schreiben falsch auslegten, hätten anlässlich des erwähnten Ablasses, den Wir den am Reinigungsort weilenden Seelen auf die Weise der Fürbitte gewährt haben, öffentlich behauptet und würden noch behaupten, es sei nicht mehr nötig, für diese Seelen zu beten oder fromme Fürbitten einzulegen.
Aufgrund dessen wurden sehr viele vom guten Tun zurückgehalten.
In der Absicht, solchen Ärgernissen und Irrtümern aufgrund des Hirtenamtes entgegenzutreten, haben Wir deshalb durch Unsere Brevia an verschiedene Vorsteher jener Gegend geschrieben, sie sollten den Christgläubigen erklären, dass dieser vollkommene Ablass für die am Reinigungsort weilenden Seelen von Uns auf die Weise der Fürbitte gewährt worden sei, nicht damit die Christgläubigen selbst durch den eben erwähnten Ablass von frommen und guten Werken zurückgehalten würden, sondern damit er auf die Weise der Fürbitte dem Heil der Seele nütze und dieser Ablass ebenso nützlich sei, wie wenn für das Heil dieser Seelen andächtige Gebete und fromme Almosen gesprochen und gespendet würden.
MfG B.

