(13-10-2013, 15:08)Sinai schrieb: Ein Mann, der Polizist werden will, darf nicht tätowiert sein.
Das steht so in den Aufnahmekriterien.
Herr Karl hat am linken Unterarm ein wunderschönes Kreuz eintätowiert. Durchmesser 8 Zentimeter. Er wird nicht aufgenommen.
Stimmt so nicht mehr!In Ö wurde dieser Erlass erfolgreich von mehrerern Bewerbern beeinsprucht und schließlich aufgehoben,..Fing damit an, dass sich viele Junge Beamte erst nach der Definitivstellung als Beamte tätowieren ließen und somit die Aufnahmekriterien legal umgingen.. Die Tätowierungen dürfen nicht in von Bekleidung nicht bedeckbaren Bereichen sein (zB Gesicht, Hals, Hände),..ich weis wovon ich spreche,..mein gesamter Schulterbereich und die Arme sind tätowiert und ich hab keine Probleme mit meinem Polizeiberuf,..
Aut viam inveniam aut faciam