Gehen wir wieder zum Thema zurück: Jagdgewehr aus Dornauers Porsche beschlagnahmt
"Strittig ist bislang, ob die Waffe geladen war. Nachdem Dornauer und sein Anwalt am Mittwoch Akteneinsicht nehmen konnten, bestätigt sein Rechtsvertreter, dass die Polizisten zu Protokoll gegeben haben, eine geladene Waffe im Auto des Politikers sichergestellt zu haben. Dornauer könne sich dies aber nicht vorstellen, da es "gegen seine Usancen" sei. Nun wird das behördliche Ermittlungsverfahren Klarheit bringen müssen.
In der Zwischenzeit bleibt das gegen ihn verhängte, vorübergehenden Waffenverbot aufrecht. Für das Vergehen könnte eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro fällig werden sowie der Einzug der Waffenbesitzkarte."
Standard: Jagdgewehr aus Porsche von Tirols SPÖ-Chef Dornauer beschlagnahmt
20. November 2019
Nun stellen sich juristische Detailfragen
1.) Was versteht der Standard unter Jagdgewehr?
- Das kann eine englische side-by-side Schrotflinte zur Hasenjagd sein (zweiläufig)
- Das kann ein Einzellader im Kleinkaliber zur Murmeltierjagd sein
- Das kann ein Repetiergewehr im Kaliber 6,5 mm zur Rehjagd sein
- Das kann ein Repetiergewehr im Kaliber 8 mm zur Hirschjagd sein
- Das kann ein Selbstladegewehr im Militärkaliber 308 zur Sauenjagd sein (Halbautomat)
2.) Was versteht man unter "geladen" ?
- Das Magazin ist gefüllt, aber es befindet sich noch keine Patrone im Patronenlager.
- Das Magazin ist gefüllt und es befindet sich bereits eine Patrone im Patronenlager. Die Waffe ist durchgeladen und schußbereit
3.) Der "Standard" schreibt vom "Einzug der Waffenbesitzkarte"
Für Besitz und Führen einer Schrotflinte und eines Repetiergewehrs benötigt man in Österreich keine Waffenbesitzkarte. (Siehe: Waffenrecht - oesterreich.gv.at)
Bei einem Selbstladegewehr sieht es anders aus:
Hier benötigt der Jäger einen Waffenpaß
Eine in der Zeitung erwähnte "Waffenbesitzkarte" wäre für einen Jäger sinnlos, kein Jäger hat so was, denn damit dürfte er das Selbstladegewehr nicht im Revier geladen führen, sondern bloß am Schießstand damit auf Scheiben schießen . . .
Ich verabscheue unpräzise, schlecht recherchierte Zeitungsartikel.
Um sich ein Bild von dem Vorfall machen zu können, braucht man präzise Angaben
Möglicherweise ist das Wischiwaschi absichtlich
Die Polizei unterliegt dem Amtsgeheimnis
"Strittig ist bislang, ob die Waffe geladen war. Nachdem Dornauer und sein Anwalt am Mittwoch Akteneinsicht nehmen konnten, bestätigt sein Rechtsvertreter, dass die Polizisten zu Protokoll gegeben haben, eine geladene Waffe im Auto des Politikers sichergestellt zu haben. Dornauer könne sich dies aber nicht vorstellen, da es "gegen seine Usancen" sei. Nun wird das behördliche Ermittlungsverfahren Klarheit bringen müssen.
In der Zwischenzeit bleibt das gegen ihn verhängte, vorübergehenden Waffenverbot aufrecht. Für das Vergehen könnte eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro fällig werden sowie der Einzug der Waffenbesitzkarte."
Standard: Jagdgewehr aus Porsche von Tirols SPÖ-Chef Dornauer beschlagnahmt
20. November 2019
Nun stellen sich juristische Detailfragen
1.) Was versteht der Standard unter Jagdgewehr?
- Das kann eine englische side-by-side Schrotflinte zur Hasenjagd sein (zweiläufig)
- Das kann ein Einzellader im Kleinkaliber zur Murmeltierjagd sein
- Das kann ein Repetiergewehr im Kaliber 6,5 mm zur Rehjagd sein
- Das kann ein Repetiergewehr im Kaliber 8 mm zur Hirschjagd sein
- Das kann ein Selbstladegewehr im Militärkaliber 308 zur Sauenjagd sein (Halbautomat)
2.) Was versteht man unter "geladen" ?
- Das Magazin ist gefüllt, aber es befindet sich noch keine Patrone im Patronenlager.
- Das Magazin ist gefüllt und es befindet sich bereits eine Patrone im Patronenlager. Die Waffe ist durchgeladen und schußbereit
3.) Der "Standard" schreibt vom "Einzug der Waffenbesitzkarte"
Für Besitz und Führen einer Schrotflinte und eines Repetiergewehrs benötigt man in Österreich keine Waffenbesitzkarte. (Siehe: Waffenrecht - oesterreich.gv.at)
Bei einem Selbstladegewehr sieht es anders aus:
Hier benötigt der Jäger einen Waffenpaß
Eine in der Zeitung erwähnte "Waffenbesitzkarte" wäre für einen Jäger sinnlos, kein Jäger hat so was, denn damit dürfte er das Selbstladegewehr nicht im Revier geladen führen, sondern bloß am Schießstand damit auf Scheiben schießen . . .
Ich verabscheue unpräzise, schlecht recherchierte Zeitungsartikel.
Um sich ein Bild von dem Vorfall machen zu können, braucht man präzise Angaben
Möglicherweise ist das Wischiwaschi absichtlich
Die Polizei unterliegt dem Amtsgeheimnis