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Bevormundung/Entmündigung durch Zwangs-Organspendergesetzgesetz
#15
2 voneinander unabhängige Bekannte berichteten mir, dass ihre Männer die ärztlich bescheinigt als Hirntot diagnostiziert wurden, auf ihnen reagiert haben.
Das beweist m.E., dass die Hirntot-Diagnose nicht ohne das Beisein eines Bekannten erfolgen darf.
Es ist nicht ausreichend, dass nur Ärzte (egal wie viele) den Hirntot feststellen.
Der Hirntot kann und darf deshalb nur zusammen mit einer nahestehenden Person des Sterbenden diagnostiziert werden.

Das Gehirn funktioniert über Synapsenverbindungen.
Synapsenverbindungen werden während des Lebens ständig aufgebaut.
Zu fremden Personen (Ärzte) existieren logischerweise keine Verbindungen, da diese ohne Bezug/Kontakt ja nie aufgebaut wurden.
Darum können die Patienten, den Ärzten gegenüber freilich keine Reaktion zeigen/geben. Die Ärzte denken nur, dass der Patient tot sei und sind sich ihrer sicher, aber sie IRREN sich.
Ärzte wissen das derzeit nur noch nicht besser.

Das Gehirn fährt in der Zeit des Sterbens herunter.
Der Hirntot zeigt nur die unterste minimalste Gehirnfunktion an. Diese unterste Aktivität des Gehirnes hat mehrere Grade.
Wenn das Gehrin noch auf bekannten Personen reagieren kann, so kann das Herunterfahren des Gehirnes noch nicht fertig angeschlossen sein.
Der Patient ist also dann noch nicht fertig mit seinem Sterbeprozess.

Solange der Patient noch auf Bekannte reagiert, ist der Mensch nicht tot.
Darum darf diesen Menschen m.E. niemals ohne Narkose die Organe entnommen werden.
Ärzte und Krankenkassen dürfen nicht an den Narkosemitteln sparen.

Da es ja bekannt ist, dass die Wissenschaft die Gehirnfunktionien noch nicht zu 100% entschlüsselt hat, ist es demzufolge aus logischen Gründen nicht möglich zu sagen, der Mensch sei 100% tot.
Da ja bereits im Vorfeld schon keine 100% da sind, kann die Hirntotdiagnose keine 100% Sicherheit aufweisen, denn das spricht gegen die Logik.
Niemand kann aus unter 100% einfach volle 100% machen. Selbst wenn 99% gegeben sind, sind das keine 100%.
Es kann also nicht gesagt werde, dass der Patient 100% tot sei, wenn die Wissenschaft keine 100% kennt und nicht alles erforscht hat.

Versuch und Irrtum gründen immer auch auf der Herangehensweise!
Irrtümer können nur dann reduziert werden, wenn man ALLE dazugehörigen Faktoren berücksichtigt. Das WISSEN die Wissenschaftler.
Kein Wissenschaftler darf es sich erlauben wichtige Faktoren unberücksichtigt zu lassen und einfach wegzulassen.
Lässt man die bekannte Person außen vor, also weg, kommt es zwangsläufig zu einem falschen Ergebnis.

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RE: Bevormundung/Entmündigung durch Zwangs-Organspendergesetzgesetz - von Adamea - 23-01-2020, 14:42

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