19-04-2020, 08:51
(18-04-2020, 21:27)Sinai schrieb: So viel ich weiß, gibt es in Österreich ein Begutachtungsverfahren
Die Begutachtung von Gesetzesentwürfen bei Regierungsvorlagen wird von den Interessensvertretungen (Kammern, Gewerkschaften, etc.) vorgenommen.
Ist ein Gesetz eilbedürftig und soll es ohne den zeitlichen Aufwand der Begutachtung beschlossen werden, geschieht das im Wege eines parlamentarischen Initiativantrags.
(18-04-2020, 21:27)Sinai schrieb: Da sind Gesetzesvorhaben routinemäßig unter anderem dem Verfassungsgerichtshof vor Beschlussfassung zur Einsicht vorzulegen . . .
Das ist nicht der Fall! Wo hast du das her? Wer verbreitet solchen Unsinn?
Einer Beteiligung von Gerichten an der Gesetzwerdung (wie immer diese auch organisiert sein sollte) steht das Prinzip der Gewaltentrennung entgegen. Das heißt, der Verfassungsgerichtshof kann nicht am Zustandekommen eines Gesetzes beteiligt sein, das ihm später möglicherweise - als oberste Einrichtung der rechtswahrenden Gewalt - zur Prüfung auf Verfassungskonformität vorgelegt wird.
MfG B.