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Unfehlbarkeit der Bischöfe
#1
Wir alle kennen das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes
Es stammt vom Ersten Vatikanischen Konzil (1870)

Nun fand ich zu meiner Überraschung, daß das Zweite Vatikanische Konzil (1962 - 1965) noch einen Schritt weiter gegangen ist:
"In der Kirchenkonstitution wird die Unfehlbarkeit auch auf die Bischöfe erweitert."
Zweites Vatikanisches Konzil - Wikipedia
4.5 Zusammenfassung

Selbstverständlich blieb der hierarchische Aufbau der Kirchenkonstitution erhalten.
Gegenüber ihren Priestern und Laien sind die Bischöfe zwar nun unfehlbar, aber gegenüber den Bischöfen behält klarerweise der Papst das letzte Wort

Es ist allerdings anzumerken, daß der Papst seine Unfehlbarkeit höchst selten in die Waagschale wirft, und zwar seit dem Ersten Vatikanischen Konzil nur ein einziges Mal (1950) - und auch die Bischöfe machen von ihrer seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil bestehenden Unfehlbarkeit nicht oft Gebrauch

Bischöfe operieren in der Öffentlichkeit nicht gerne mit ihrer nunmehrigen Unfehlbarkeit, wohl damit es nicht inflationär wird. Aber dennoch weiß jeder nichtkonformistische Priester, daß er mit seiner abweichenden Glaubensansicht bei einer Diskussion letztlich den Kürzeren ziehen würde.
Damit hat die neue bischöfliche Unfehlbarkeit einen starken disziplinären Aspekt

Während die Unfehlbarkeit des Papstes fast schon totes Recht ist (eine einzige Anwendung in 148 Jahren - und das war vor 68 Jahren) ist die bischöfliche Unfehlbarkeit schon praktikabler und wird selten aber doch genutzt !

Das Zweite Vatikanische Konzil wird gerne als demokratisch dargestellt

Dennoch ist die Stellung der Bischöfe gegenüber ihren Untergebenen durch das Zweite Vatikanische Konzil gestärkt worden
Das heißt im Gegenzug, daß die Stellung der Priester und "Laien" (dies können auch Professoren der Archäologie oder der Theologie sein) gegenüber den Bischöfen geschwächt wurde.

Ich will dies keineswegs negativ werten, möchte aber auf diese bedeutende kirchenrechtliche Änderung hinweisen.
Die Kirchenkonstitution ist kein Randthema

Es könnte sein, daß die bischöfliche Unfehlbarkeit in einer heiklen Frage zum Thema wird

Und solange der Papst die betreffende bischöfliche Meinung nicht ex cathedra aufhebt, bleibt sie bindend !
Wie gesagt, entscheidet der Papst nur höchst selten ex cathedra (1950) und somit ist zu erwarten, daß er es in diesem Fall nicht tun wird.

Somit hat das zwei Auswirkungen:

1.) Ohne das Amt des Papstes zu strapazieren, können nun durch die bischöfliche Unfehlbarkeit viel leichter unfehlbare Normen erzeugt werden.
Als soft law wenn man so will. Ich weiß, daß der Ausdruck unpassend ist, ich schrieb ihn nur zur Illustration

2.) Im Wege der bischöflichen Unfehlbarkeit könnte so etwas wie erste Schritte zu "Nationalkirchen" entstehen:
Es ist mir klar, daß der Ausdruck Nationalkirchen hier nicht ganz passend ist, ich meine das so, daß Bischöfe in Mitteleuropa in manchen Fragen eine andere Haltung haben können als in Südamerika (gleichwohl ob dort Spanisch oder Portugiesisch gesprochen wird). Ich meine eigentlich nicht die Sprachnation, sondern den kulturellen Großraum
Hier Deutschland, Österreich, Schweden - dort Lateinamerika

Ich bin kein Kirchenrechtler und die Sache mit der "Unfehlbarkeit der Bischöfe" ist auch wahrscheinlich absichtlich etwas schwammig formuliert. Auf der einen Seite wird bei allen legistischen Formulierungen um jedes Wort und jeden Beistrich verhandelt, wodurch dann letztlich manchmal eine seltsame Wortwahl herauskommt - auf der anderen Seite könnte die unsaubere (da nicht ganz eindeutige) Formulierung sogar Absicht gewesen sein, und zwar mit dem Motiv Interpretationsspielraum zu haben und juristisch unangreifbar zu sein und dennoch bindend wenn man es bindend haben will

Derartige Normen der Kirchenkonstitution werden nicht von frommen Nonnen formuliert, sondern von versierten Kirchenrechtlern

Wie schon oben gesagt, möchte ich die erhöhte Stellung der Bischöfe nicht negativ werten, aber auf diese bedeutende kirchenrechtliche Änderung hinweisen - und freue mich auf eine spannende Diskussion
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#2
Lieber Sinai,

du vergisst gleich zu Beginn en ganz wesentliches Detail des Dogmas der Unfehlbarkeit des Episkopats, das deine ganze spätere Auseinandersetzung eigentlich ins Leere laufen lässt, denn das Dogma der Unfehlbarkeit des Episkopats gilt nur unter einer ganz wesentlichen Grundbedingung, nämlich: Dass die Bischöfe bei einem ordentlich einberufenen ökumenischen Konzil zusammenkommen und mit Mehrheit einen Beschluss über Glaubensfragen fassen. Solche Beschlüsse - zu denen z.B. die Dreifaltigkeit (Kontantinopel 381), die Gottesmutterschaft Mariens (Ephesus 431) oder die Zwei-Naturen Jesu Christi (Chalcedon 451) gehörten - sind Kraft ihres rechtmäßigen Zustandekommens als Konsens der Gesamtkirche unfehlbar und können daher auch von späteren Konzilen nicht geändert werden. Die Bischofskonzile leiten ihre Unfehlbarkeit davon ab, dass Christus als "Haupt der Kirche" dem restlichen Körper Kommandos gibt, also Christus selbst den Bischöfen die Wahrheit eingibt.

Das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes ist insofern eine Engführung dieses ursprünglichen Gedankens, da er nach und nach als "Stellvertreter Christi" zum Haupt der Kirche aufgestiegen ist und man daher davon ausging, dass der Papst gewisserweise Mittler zwischen Christus und seiner Kirche sei. Dass das II. Vaticanum die Unfehlbarkeit der Bischöfe noch einmal betont hat liegt daran, dass viele Katholiken nach dem I. Vaticanum befürchteten, dass die Unfehlbarkeit des Papstes quasi die Unfehlbarkeit der Gesamtkirche ersetzt hätte.

Nicht gemeint ist mit der Unfehlbarkeit der Bischöfe aber eine Unfehlbarkeit jedes einzelnen Bischofs. Wie sollte das denn auch funktionieren, wenn verschiedene Bischöfe sich gegenseitig widersprechen. Sind dann beide Versionen wahr?
"Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da." - Sophokles: Antigone, Vers 523
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#3
Lieber Sören,

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Hier noch ein paar Gedanken dazu:
ich bin kein Kirchenrechtler und kann in dieser Frage nur das weitersagen, was ich im Wikipedia gelesen habe:
(23-11-2018, 20:08)Sinai schrieb: "In der Kirchenkonstitution wird die Unfehlbarkeit auch auf die Bischöfe erweitert."
Zweites Vatikanisches Konzil - Wikipedia
4.5 Zusammenfassung


Du schriebst:
(02-12-2018, 21:30)Sören schrieb: A) . . . die Dreifaltigkeit (Kontantinopel 381), die Gottesmutterschaft Mariens (Ephesus 431) oder die Zwei-Naturen Jesu Christi (Chalcedon 451) . . .

B) Dass das II. Vaticanum die Unfehlbarkeit der Bischöfe noch einmal betont hat liegt daran, dass viele Katholiken nach dem I. Vaticanum befürchteten, dass die Unfehlbarkeit des Papstes quasi die Unfehlbarkeit der Gesamtkirche ersetzt hätte.

C) Nicht gemeint ist mit der Unfehlbarkeit der Bischöfe aber eine Unfehlbarkeit jedes einzelnen Bischofs. Wie sollte das denn auch funktionieren, wenn verschiedene Bischöfe sich gegenseitig widersprechen.


Dazu möchte ich antworten:

zu A) Es geht mir nicht um antike Konzile

zu B) Das Zweite Vatikanische Konzil hat nicht die Unfehlbarkeit der Bischöfe "noch einmal betont" - sondern laut erwähnten Wikipedia Artikel die Unfehlbarkeit "auf die Bischöfe erweitert"
(Siehe oben)

Ich kann nicht beurteilen, ob das stimmt. Falls nicht, sollte der Wikipedia Artikel korregiert werden.
Diesfalls könntest Du ja an Wikipedia schreiben, die sind dankbar für Hinweise

Möglicherweise ist auch die diesbezügliche Formulierung des Zweiten Vatikanischen Konzils schwammig
Derartiges passiert oft, wenn zwei Gruppen einen Punkt allzulange verhandeln und immer wieder neu formulieren

zu C) Ich hatte vermutet, daß die Bischöfe eine unfehlbare Entscheidung nur für ihre jeweilige Diözese normieren dürfen. Da gibt es keine Widersprüche, da jeder Bischof nur in seiner Diözese herrscht

(Dann wären in verschiedenen Ländern / Diözesen eben unterschiedliche Versionen wahr - so wie in England der Linksverkehr rechtlich bindend ist
und in Frankreich der Rechtsverkehr)

Warum soll das in religiösen Fragen zu 100 Prozent ausgeschlossen sein? Dann bräuchte es nur mehr einen Papst der ALLES zentralistisch für die ganze Welt entscheidet und keine Ebene von Entscheidungsträgern darunter. Wäre auch denkbar

Es wäre auch verständlich, daß ein Bischof in Portugal oder Polen zu einem bestimmten Thema eine andere Meinung haben kann, als ein Bischof in Brüssel oder Hamburg

Doch das war wie gesagt eben nur meine Vermutung mit den unfehlbaren Entscheidungen der Bischöfe für ihre jeweilige Diözese
Ich hatte die Aussage im Wikipedia Artikel wörtlich genommen, so wie er geschrieben steht
Das juris canonici ist eine eigene Wissenschaft

---

Wie gesagt, ich bin kein Kirchenrechtler und kenne mich mit dieser komplizierten Materie nicht aus.

Prinzipiell will ich noch bei dieser Gelegenheit sagen, daß das Wort "Unfehlbarkeit" von protestantischer Seite gerne kritisiert wird - doch dieses Wort bedeutet eigentlich auch nur dasselbe wie "Letztinstanzlich"

Die Entscheidung eines weltlichen Höchstgerichtes ist per Definition "Letztinstanzlich". Gäbe es noch eine weitere Instanz, dann wäre diese Letztistanzlich.
Irgendwo muß einmal Schluß sein, denn man kann ein Urteil nicht durch immer neue Berufungen 30 Jahre lang verschleppen - das wäre gegen jedes rechtsstaatliche Prinzip und für den Rechtsunterworfenen (für den Bürger) ein Alptraum

Das Höchstgericht entscheidet letztinstanzlich. Falls - wie in der EU - dann noch der "Europäische Gerichtshof" darübersteht, dann ist das nationale "Höchstgericht" eben entmachtet und kein Höchstgericht mehr - sondern es gibt halt eine weitere Instanz: der "Europäische Gerichtshof" ist nun das Höchstgericht !

Somit ist der Europäische Gerichtshof unfehlbar
- das heißt, niemand hat die Macht, ihn zu korregieren

Ob man nun wie 1870 das Wort "unfehlbar" verwendet - oder wie heute das Wort "letztinstanzlich" ist Geschmackssache und materiell bedeutungslos

Genauso egal, wie man das Parlament bezeichnet - da hat jede Epoche einen anderen Geschmack

"letztinstanzlich" klingt mE halt etwas verzopft im Sinne von Amtsschimmel aus 1830 oder gar 1790
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#4
Das 2. Vatikanische Konzil,  hielt in der Dogmatischen Konstitution "Lumen gentium": Kirche, ausdrücklich fest, dass die einzelnen Bischöfe "nicht über den Vorzug der Unfehlbarkeit" verfügen.

DH 4149:

"Auch wenn die einzelnen Vorsteher nicht über den Vorzug der Unfehlbarkeit verfügen, so verkünden sie dennoch, immer wenn sie - auch wenn sie über den Erdkreis verstreut sind, aber das Band der Gemeinschaft untereinander und mit dem Nachfolger des Petrus beachten - authentisch Sachen des Glaubens und der Sitten lehren und dabei auf eine Aussage als endgültig verbindliche Übereinkommen, die Lehre Christi auf unfehlbare Weise. Dies ist noch offenkundiger der Fall, wenn sie, auf einem Ökumenischen Konzil vereint, für die ganze Kirche Lehrer und Richter des Glaubens und der Sitten sind, deren Bestimmungen mit dem Gehorsam des Glaubens anzuhangen ist.
[…]
Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne, wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt."

Das heißt, die Lehre eines einzelnen Bischofs ist nur solange als unfehlbar entgegenzunehmen, solange sie der Lehre anderer Bischöfe, insbesondere aber jener des Papstes nicht widerspricht.
MfG B.
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#5
Dann kann man sagen: viel Lärm um nichts

Das genannte Statement im Wikipedia "In der Kirchenkonstitution wird die Unfehlbarkeit auch auf die Bischöfe erweitert" ist also ohne wirkliche inhaltliche Substanz

Dieser Punkt mit den Bischöfen war vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil nicht viel anders als heute

Worin die im Wikipedia genannte "Erweiterung" bestand, ist schwer erkennbar
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#6
Solche Konzilsbeschluesse werden nicht ohne Absicht gefasst. Man kann wahrscheinlich einen Kommentar konsultieren, wenn's interessiert. Z.B. steht da ja, dass protestantische oder auch orthodoxe Bischoefe oder eine innerkirchliche Opposition nie unfehlbar sind, auch wenn sie ein Konzil abhalten. Das mag zwar als Binsenweisheit erscheinen, aber manchmal wird so etwas gerne noch einmal herausgestrichen. Diese Erweiterung wurde wohl notwendig, weil die Unfehlbarkeit des Papstes einige Zeit vorher kodifiziert worden war, so dass das auch fuer Bischoefe erneut getan werden musste, um das Verhaeltnis dieser Unfehlbarkeiten festzuschreiben.
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#7
(03-12-2018, 18:32)Ulan schrieb: Solche Konzilsbeschluesse werden nicht ohne Absicht gefasst.


Dieser Satz ist sicher richtig
Aus Langeweile werden keine Konzilsbeschlüsse gefaßt.

Das dürfte so wie bei staatlichen Gesetzesbeschlüssen sein. Selbst wenn man keinen Sinn an einem Gesetzesbeschluß zu erkennen vermag, so soll man wissen, daß er zumindest zur Rechtsbereinigung, zur Wiederverlautbarung oder zur authentischen Interpretation (einer unsicheren Rechtsmaterie durch den Gesetzgeber) gefaßt wurde.

Das mit den protestantischen oder auch orthodoxen Bischöfen verstehe ich nicht ganz - die haben doch in der katholischen Kirche ohnehin nichts
zu sagen
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#8
(03-12-2018, 20:41)Sinai schrieb: Das mit den protestantischen oder auch orthodoxen Bischöfen verstehe ich nicht ganz - die haben doch in der katholischen Kirche ohnehin nichts zu sagen

Die Katholische Kirche sieht sich aber als einzige Kirche, die alle Christen vertritt. Und sie hat die den Anspruch, die "verlorenen Schafe" wieder in die, ihrer Ansicht nach, einzige legitime Kirche zurueckzubringen. Gerade das Angebot an die Orthodoxe Kirche wurde ja immer wieder gemacht. Deshalb wird auch gerne wiederholt, welche Kroete es dafuer zu schlucken gilt.
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#9
(04-12-2018, 00:25)Ulan schrieb: Die Katholische Kirche sieht sich aber als einzige Kirche, die alle Christen vertritt.


Jede Kirche sieht sich als die einzig wahre Kirche.

Die Katholische Kirche hat allerdings den Bonus, daß die Orthodoxe Kirche, der Lutherismus, der Anglikanismus, der Calvinismus etc. spätere Abspaltungen sind
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#10
Die Orthodoxe Kirche sieht das anders. Die meint, die Katholische Kirche haette durch die Einfuehrung der Haeresie des paepstlichen Primats und die nachtraegliche Abaenderung des durch die Gemeinschaft der Bischoefe beschlossenen Glaubensbekenntnisses ihre Abspaltung von der originalen christlichen Kirche betrieben. Das betrifft uebrigens den Kern der Aussage dieses Threads: die Orthodoxe Kirche sieht die Gemeinschaft der Bischoefe als einzig bestimmendes Gremium, und die RKK hat diesen Kirchengrundsatz verlassen. Dieser Abspaltungsgrund wird in der oben durch Bion zitierten Dogmatischen Konstitution noch einmal festgeschrieben, auch wenn es auf den ersten Blick nach einer vorsichtigen Wiederannaeherung aussieht.
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#11
(05-12-2018, 00:15)Ulan schrieb: Die Orthodoxe Kirche sieht das anders. Die meint, die Katholische Kirche haette durch die Einfuehrung der Haeresie . . .

Womit sich auch an diesem Beispiel mein Statement bewahrheitet:
(04-12-2018, 22:45)Sinai schrieb: Jede Kirche sieht sich als die einzig wahre Kirche.


Ja, das ist eine Endlosschleife
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#12
Nun, ich wuerde sagen, die Orthodoxe Kirche hat hier faktisch die besseren Argumente. Die oekumenischen Konzile waren Entscheidungen aller Bischoefe, ohne irgendein Primat, und das "filioque" ist tatsaechlich eine Hinzufuegung der RKK. Natuerlich waren letztlich politische Gruende entscheidend fuer das Schisma.
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