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Strafmündigkeit, gesetzliches Alter
#1
Das Alter der Strafmündigkeit wird in jedem Land per Gesetz unterschiedlich festgesetzt.
14 Jahre in Deutschland
10 Jahre in England


Siehe dazu folgenden entsetzlichen Vorfall in London:
20 Tiere bei Einbruch getötet: Strafe für Kinder in London - FAZ
"Sie brachen in eine Umweltschule ein und töteten mehr als 20 Tiere: Zwei Jungen im Alter von elf und zwölf Jahren sind in London wegen Tierquälerei (...) verurteilt worden.
Die Videos der Überwachungskameras seien zu schlimm, um sie sich anzusehen.
In England beginnt die Strafmündigkeit bei zehn Jahren."

Bei uns sollte der Beginn der Strafmündigkeit auch diskutiert werden
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#2
(18-04-2024, 23:42)Sinai schrieb: Das Alter der Strafmündigkeit wird in jedem Land per Gesetz unterschiedlich festgesetzt.
14 Jahre in Deutschland
10 Jahre in England


Siehe dazu folgenden entsetzlichen Vorfall in London:
20 Tiere bei Einbruch getötet: Strafe für Kinder in London - FAZ
"Sie brachen in eine Umweltschule ein und töteten mehr als 20 Tiere: Zwei Jungen im Alter von elf und zwölf Jahren sind in London wegen Tierquälerei (...) verurteilt worden.
Die Videos der Überwachungskameras seien zu schlimm, um sie sich anzusehen.
In England beginnt die Strafmündigkeit bei zehn Jahren."

Bei uns sollte der Beginn der Strafmündigkeit auch diskutiert werden

wieso?

dein beispiel zeigt doch, was trotz " Strafmündigkeit bei zehn Jahren" alles passiert
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#3
Und bei "Strafmündigkeit mit vierzehn Jahren" passiert noch viel mehr.
Siehe die zunehmenden Sexualdelikte und Messerstechereien
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#4
(19-04-2024, 22:51)Sinai schrieb: Und bei "Strafmündigkeit mit vierzehn Jahren" passiert noch viel mehr

welche zahlen sollen das belegen?

Zitat:Siehe die zunehmenden Sexualdelikte und Messerstechereien

ist das denn auf der insel anders?

belastbare zahlen herbei oder der blödsinn kann und soll ignoriert werden
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#5
Zu dem Thema gab's uebrigens auch gerade ein Standard-Interview mit einer Gerichtspsychologin:
*https://www.derstandard.at/story/3000000215060/gerichtsgutachterin-kastner-strafmuendigkeit-ab-zwoelf-jahren-waere-angebracht

Am grundsaetzlichen Prozedere wuerde das nur wenig aendern, meinte sie, da ja auch heute ueber 14-jaehrige immer noch als strafunmuendig erklaert werden koennten, wenn das angebracht waere. Ziel waere aber nicht, so junge Kinder ins Gefaengnis zu bringen. Vielmehr sollten die in Massnahmen gesteckt werden, die nicht von den Jugendaemtern, sondern direkt vom Gericht kontrolliert werden, damit sich dem niemand entziehen kann. Sie sieht in dem Alter halt noch gute Chancen, die Kinder dauerhaft von einer kriminellen Laufbahn abzuhalten.
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#6
(21-04-2024, 15:38)Ulan schrieb: Sie sieht in dem Alter halt noch gute Chancen, die Kinder dauerhaft von einer kriminellen Laufbahn abzuhalten.

Unterscheide Spezialprävention - Generalprävention
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#7
Habe ich doch? Oder was willst Du uns hier jetzt wieder "sagen"?
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#8
Der Gerichtspsychologin geht es berufsbedingt um ihre Klientel, den mordenden, raubenden, vergewaltigenden "Unter 14 Jährigen", ihr Anliegen ist die Spezialprävention für den jeweiligen Täter

Sie übersieht aber das viele Leid, das durch junge Täter, die genau wissen dass ihnen nichts passieren kann, entsteht

Die Generalprävention (Abschreckwirkung einer Strafe) ist aber auch wichtig

In England hat man das eingesehen (Siehe Beitrag #2)
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