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Steinigung
#1
Ich habe von eine Freundin gehört die es gesehen hat , dass es in vielen "islamischen" Staaten es Gang und Gebe ist Menschen öffendlich zu steinigen (und dabei zu töten), wenn sie islamische Gesetzte gebrochen haben. Was haltet ihr davon?

Gruß
Peter
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#2
Hallo Peter,

also soweit ich weiß führt nur noch Saudi Arabien die Steinigung als Strafe durch.

Gang und gebe ist es auf jedenfall nicht.


Meine persönliche Meinung:

Deine Freundin hat ziehmlich übertrieben, und ich lehne persönlich jede Art von Todesstrafe ab .

Aber ich frage mich warum sich die Leute über die Steinigung aufregen.Gaskammer und Giftspritze ist genauso schlimm und keiner regt sich da auf, oder wird da mal wieder ein Grund gesucht den Islam als grauenhaft abzustempeln ?

Alles Liebe
Shia
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#3
Zitat:Aber ich frage mich warum sich die Leute über die Steinigung aufregen.Gaskammer und Giftspritze ist genauso schlimm und keiner regt sich da auf, oder wird da mal wieder ein Grund gesucht den Islam als grauenhaft abzustempeln ?

Ich denke, dass sich SEHR viele Menschen darüber gedanken machen. Und folgenden Generationen die mit diesem Geschehen eigentlich nichts mehr zu tun haben wird eine moralische Schuld auferlegt.
Ich denke, dass Peter nur einmal gefragt hat, was wir von der Steinigung halten.
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#4
Hallo Shir

Ja, sie arbeitette in Saudi-Arabien. Dort sah sie diesen Vorgang (Steinigung) jedoch mehrmals. Welche Aussage des Korans wird dabei angewendet um dies durchzuführen?

Ich halte die Totesstrafe für sehr wichtig. Wenn Menschen andere Menschen vorsätzlich töten und dies bewiesen ist, ist es meines erachtens die Aufgabe des Staates, den Mörder auch zu töten. Dies sollte natürlich nicht in der Öffendlichkeit geschehen.

Gruß Peter
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#5
Hallo Peter,

das weiß ich leider nicht genau.Vieleicht kann Dir ein andere Muslim diese Antwort beantworten.Wie genau die Steinigung vor sich geht.

Ich bin strikt dagegen, keiner hat das Recht eine Seele zu töten. Weil den würde er sich mit dem Mörder auf der gleichen Stufe stellen.

Gott hat das Leben erschaffen und "nur " Er hat das Recht wieder zu nehmen !!


Es gibt eine Hadithe:

Tötet jemand einen Menschen , so ist es als hätte er die ganze Menschheit getötet.

Rettet jemanden ein Menschen so ist es als hätte er die ganze Menschheit gerettet.


Alles Liebe
Shia
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#6
Selam Peter,

um auf so eine Frage eine Antwort zu geben kommt es auf zig Hintergründe darauf an, leben diese Menschen tatsächlich den Islam oder benutzen sie ihn lediglich für ihre Mißtaten und eigenen Machtspiele, wer erteilte dieses Urteil, unter welchen Lebensumständen leben die Menschen, welches Verbrechen hat der Mensch begangen, gibt es keine andere Strafe........

Der nächste Punkt ist der, das viele irgendetwas aus dem Islam ziehen , sei es eine Sure, Ayet oder Gebot oder Verbot und es meinen beurteilen zu müssen, auf ihr eigenes Verständnis, ohne sich den Islam mal zur Brust und zu Herzen genommen zu haben. Wie will z.B. einer der das Ganze nicht kennt , die Teile die es beinhaltet beurteilen ? Es ist wichtig zu allen Dingen ein richtiges Verständnis aufzubauen um sie verstehen zu können und um unterscheiden zu können , zwischen Wahrer Religion oder eine die für eigene Zwecke nur benutzte.

Ps: Bin nur momentan in Zeitnot , werde aber noch näher auf dein Thema eingehen, sobald ich wieder bisschen mehr Luft habe.


Gruß
Zehra
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#7
Selam,

Die vorn Strafrecht (hudud) der Schari'a vorgesehenen Körperstrafen sind nach westlichem Menschenrechtsverständnis grausam und entwürdigend, also völkerrechtswidrig. Dabei denkt man an (i) die Steinigung bzw. das Auspeitschen von Ehebrechern und (ii) die Amputation bei Dieben.

Auch hier sollten die Muslime nicht in apologetische Panik verfallen, statt als erstes festzuhalten, dass sogar die amerikanische Vormacht des Westens an der Todesstrafe festhält, die - sei es durch Köpfen, Hängen oder Spritzen - gewiss die grausamste aller Körperstrafen ist. Solange dies so ist, ist es scheinheilig, sich über den Islam zu beklagen, zumal die islamische Praxis im Strafrechtsbereich sich von der bloßen Rechtstheorie enorm unterscheidet.

Ich stehe nicht allein mit der dezidierten Meinung, dass es keine islamische Rechtfertigung für Steinigen gibt. Eine Vorschrift, Ehebrecher zu steinigen, findet sich im Qur’an nicht, sondern nur in der Bibel, nämlich im 5. Buch Moses (22:20-22). Auch war es hadith-wissenschaftlich fragwürdig, eine so weitreichende Strafe im Widerspruch zu al-Nur: 2 zuzulassen, und dies auf Grund eines einzigen Hadith, zumal nicht bekannt ist, ob der vom Propheten geduldete Vorfall nicht doch vor Offenbarung des den Ehebruch betreffenden Qur’an-Verses geschehen war. Dass der Qur’an die Steinigung nicht vorsieht, ergibt sich im übrigen auch daraus, dass für unfreie Ehebrecher die Hälfte der Strafe für freie Ehebrecher angeordnet ist. Was aber wäre die Hälfte der Todesstrafe??

Schließlich ist das Beweisrecht des islamischen Strafverfahrensrechts derart anspruchsvoll, dass wegen Ehebruchs; kaum jemand verurteilt werden kann, der dies mit einem freiwilligen Bekenntnisses nicht selbst will. (Präsident Clinton wäre es nach den Regeln des islamischen Rechts besser ergangen.)

Das Verständnis der Abschreckung dienenden qur’anischen Strafandrohung für Diebstahl in al-Ma'ida: 38 setzt voraus, dass man ihre sozialpolitische Funktion sieht: Dass man weiß, wie sehr die soziale Absicherung der Frau, vor allem im Alter, praktisch darauf beruht, daß ihr die in Form von Edelmetall erhaltene Brautgabe nicht gestohlen wird. Außer in bargeldlosen Gesellschaften ist Diebstahl ein Anschlag auf das System. Im übrigen hat die islamische Jurisprudenz auch diesen Straftatbestand über die Definition von Diebstahl so entschärft, dass man sich Jahrzehnte in der muslimischen Welt aufhalten kann, ohne jemand zu begegnen, dem eine Hand fehlt. Dies liegt nicht am Mangel an Dieben, sondern an der liberalen Diebstahlsdefinition der islamischen Jurisprudenz. Danach liegt Diebstahl nur bei Wegnahme größerer, gesicherter Wertgegenständen vor, die nicht in öffentlichem Eigentum stehen.

In Notzeiten wurde die Verfolgung von Diebstahl schon seit dem Kalifen 'Umar suspendiert. Doch selbst in normalen Zeiten lässt man dieses Delikt in nur wenigen Wochen »verjähren« so dass es auch hier nur äußerst selten zu einer Verurteilung - und noch seltener zu einer Vollstreckung des Urteils - kommt. Wenn Islamkritiker positive Vorschriften im Qur’an finden - wie etwa das Toleranzgebot in al-Baqara:
256 oder al-Mä ida: 48 - wischen sie diese Normen gerne vom Tisch, weil die Realität ganz anders sei. Finden sie aber eine auf sie negativ wirkende Vorschrift - wie die Strafe für Diebstahl - fixieren sie sich auf die Norm, ohne die Realität zu berücksichtigen. Der islamischen Weit die normative Behandlung des Diebstahls im (auf an ohne Berücksichtigung der humanen Praxis entgegenzuhalten, entspricht daher einem Messen mit zweierlei Maß.

Dieser Überblick führt zu der Schlussfolgerung, dass die Menschenrechte im Islam nicht voll mit den Menschenrechts-Pakten der Vereinten Nationen übereinstimmen, weshalb diese denn auch von vielen muslimischen Ländern nur unter dem Vorbehalt ratifiziert wurden, dass die Scharia davon unberührt bleibt. Wie wir gesehen haben, ist der Konfliktsbereich andererseits so klein, dass der Islam als ein komplementäres Menschenrechtssystem verstanden werden kann. Was den Konfliktbereich anbetrifft, habe ich gezeigt, wie er auf einzelnen Gebieten im Wege einer islamkonformen Neuinterpretation der Quellen (idjtihad) und der strikten Einhaltung des islamischen Strafverfahrensrechts wenn nicht bereinigt, so doch entschärft werden kann.
Doch dieses Verfahren hat Grenzen, weil die Scharia als göttliches Recht letztlich nicht zur Disposition steht, auch dann nicht, wenn Änderungen scheinbar im öffentlichen Interesse (maslaha) stünden. Soweit sich der Konflikt deshalb nicht lösen lässt, bleibt den Muslimen nur übrig, ihn auszusitzen, bis der Wind der Moderne und Postmoderne in einer Post-Post-Moderne wieder dreht. Das gilt z. B. hinsichtlich der rechtlichen Aufwertung gleichgeschlechtlicher Verhältnisse analog zur normalen Ehe. In dieser und anderer Hinsicht gilt es einfach, Geduld zu zeigen. Geduld ist eine muslimische Primärtugend.

Von Murad Hoffmann


Nun zur Strafe der Steinigung. Steinigungen werden zunächst ausgeführt von den durch den Schaden eines Ehebruchs betroffenen männlichen Personen. Hieran kann man sehen, welche Kreise solch eine Bestrafung nach sich zieht. Viele Menschen fühlen sich dadurch betroffen. Bei all unseren Ausführungen bleibt aber in unseren Blick: wie kommt es zu einem Strafprozess wegen Ehebruch? Zu einer Anklage wegen Ehebruch braucht der Ankläger vier glaubwürdige Zeugen. Meine Frage nun an den Fragesteller: Wann nimmt sich ein Ehebrecher vier Zeugen, um seine Tat zu bekunden? Ehebruch geschieht in aller Heimlichkeit. Infolgedessen werden wir sehr selten Prozesse dieser Art führen. Aus der Geschichte des Propheten wissen wir, dass Ehebrecher sich selbst anklagten und eine Bestrafung forderten. einen Prozess mit vier Zeugen hat es meines Wissens zur Zeit des Propheten nie gegeben. Wohl aber die Strafe der Steinung aufgrund von Selbst- bezichtigung.

Gruß
Zehra
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#8
Salaam!

Ich bin vollkommen gegen die Todesstrafe. Und wir sollten uns nicht immer andere Länder als Vorbild holen und sagen, "die tun es ja auch".

Nichts desto trotz stelle ich mir eine Steinigung weit aus grausamer vor als den Tod durch eine Giftspritze (zumal es sich hier un eine Überdosis Betäubungsmittel handelt). Es gibt noch grausamere Strafen in Saudi Arabien. Wie wäre es zur Abwechslung mal mit dem einmauern von Frauen. Sie werden oft wegen kleiner Vergehen "nur" für den Rest ihres Lebens in einen Raum ohne Fenster eingemauert. In der Türe wird eine kleine Öffnung belassen um Nahrungsmittel durch zu reichen. Die Notdurft muss aber im Zimmer verrichtet werden, Wasser zum waschen gibt es nicht. Ach und dann wie wäre es um die Ehre wieder herzustellen, dass das Familienoberhaupt die Frau fesselt und dann in eine Pool wirft um sie zu ertränken (auch Saudi Arabien).

Was ist uns aufgefallen? Alles in Saudi Arabien. Was will ich damit sagen, dass man solche trastischen Strafen eigentlich nicht mehr anwendet, oder nicht üblich sind. Denn eigentlich haben auch im Islam die Frauen Rechte, aber in Saudi Arabien sieht das schon etwas bescheiden aus. Wenn sich jemand ihrer erbarmt und sie freikauft, dann hat sie dort das Glück mit ein paar Peitschenhieben davon zu kommen.
Mir ist selbst ein Fall bekannt, in der eine blinde und taube Frau (etwa 17 Jahre alt) ertränkt worden ist, sie soll sich fremden Männer anzüglich genähert haben. Diese waren jedoch von Drogen berauscht, um dies zu vertuschen tischten sie diese Lüge auf. Aber da eine Frau in Saudi Arabien sehr wenig rechte hat. Wurde sie ertränkt und ihre sterblichen Überreste in der Wüste verscharrt. Die Männer (ihre Brüder und Freunde der Brüder wurden mit wenigen Peitschenhieben bestraft.

Unser Prophet Mohammed (s.a.w.s) hätte hier sicherlich anders gehandelt.

Wie gesagt, man kann nicht einzelne Staaten mit dem ganzen Islam vergleichen, was ja oft und gerne getan wird.
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#9
Salam Aysha ,

wie grausam das ist und den noch in Namen des Islam Icon_sad(

Ich kann mich nur Deinen Beitrag anschließen.


wa salam
Shia
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#10
Salaam liebe Shia!

Ja, es ist traurig aber wahr.

Solche Länder sind es die dem Islam einen negativen Stempel aufdrücken. Ausgerechnet in einem Land wo doch die Heimat unseres Propheten Mohammed (s.a.w.s.) ist. Wie schon gesagt, er würde sicherlich handeln und sie zurecht weisen.
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#11
asalamualeikum.

Das Todesurteil ist Teil des Islam. Es mach da für den Muslim wenig Sinn, dies kategorisch abzulehnen. Bei genauerer Betrachtung wendet sich dann auch der Begriff "grausam" in eine andere Richtung.

wasalam.
Mustafa
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#12
Salam Mustafa!

Mehrfach ist hier schon in Bezug auf Tod durch Steinigung auf den Unterschied zwischen Islam und Staatlicher oder anderer Verfolgung hingewiesen worden.

Da Du Steinigung generell rechtfertigst, kannst Du mir bitte erklären, wie es gerechtfertigt ist, eine Frau die selbst Opfer ist, die vergewaltigt worden ist, anschließend wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung zu verurteilen, wie bereits aus Nigeria mehrmals weltweit bekannt geworden.

Wenn das nicht grausam und ungerecht ist, ... :onfire: , was dann :?:

Gerhard
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#13
Hallo Gerhard.

Aus der Formulierung, daß die Muslime Todesurteile nicht kategorisch ablehnen läßt sich nicht rückschließen/schlußfolgern, daß der Islam jedwede Steinigung generell rechtfertigen würde.

Und so wie Muslime gegenüber Juden und Christen argumentieren, daß den weitaus meisten unter ihnen jeglicher Bezug zur Religion abhandengekommen ist, müssen die Muslime den Umkehrschluß gleichsam zulassen.
Will sagen, daß nicht jedes Urteil, das Leute bzw. auch Muslime im Namen des Islam abfassen, dies auch tatsächlich reflektieren.


wasalam.
Mustafa
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