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Macht die Taufe Sinn?
#31
Ich denke ich bin ausreichend informiert, sagen zu können, das jeder selbst vor Gott stehen muss. Da sind keine Eltern mehr.

Gruß
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#32
Spricht das aber nicht gegen das Zugeständnis des freien Willens? Schließlich entscheiden andere für das Kind,..Es wird praktisch "zwangsbeglückt",andere entscheiden für das Kind.
Aut viam inveniam aut faciam
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#33
@d.n.
Schon mal etwas von Erziehungsrecht gehört? Eltern sind für ihr Kind verantwortlich. Und damit entsteht die Erziehungspflicht.Und wenn Eltern aus ihrer Überzeugung heraus ihr Kind religiös erziehen wollen und das mit einer Taufe beginnen, hat das nichts mit einem Verstoß gegen den freien Willen des Kindes zu tun. Notfalls kann dieses Kind mit der Erreichung seines religionsmündigen Alters seinen Willen darin umsetzten, daß "es" aus der Kirche austritt.

Gruß
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#34
Ansichtssache,..Wenn ohne einwilligung ein Bündniss geschlossen wird, so ist dies meiner Ansicht nach gleichbedeutend mit Nichtakzeptanz des eigenen Willens,..würde das Kind in dem Alter automatisch verheiratet werden, so würde ja wohl auch ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen, von wegen Zwangsheirat,..
Aut viam inveniam aut faciam
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#35
Ja aber andererseits steht in der Bibel auch was vom Erziehungsauftrag. Die Verantwortung dem nicht nachgekommen zu sein, wollen sie eben nicht tragen.

Ändert natürlich nichts daran, das es suspekt ist Babys zu taufen. Grade weil die Eltern die Verantwortung für kindliche Untaten tragen. Bis zu welchem Alter, das ist wieder eine ganz neue Streitfrage.
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#36
Dein erster satz setzt allerdings voraus, dass die bibel allgemein gültig ist,..eben aus einer neutralen sicht heraus kann man einen religiös begründeten auftrag nicht als allgemein gültig betrachten,..theoretisch ergäbe sich damit ein unlösbarer konflikt, wenn die elternteile unterschiedlichen religionen angehören würden, aber jeder den auftrag hätte, sein Kind in seinem glauben zu indoktrinieren
Aut viam inveniam aut faciam
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#37
(17-12-2009, 23:44)d.n. schrieb: wenn die elternteile unterschiedlichen religionen angehören würden, aber jeder den auftrag hätte, sein Kind in seinem glauben zu indoktrinieren

soll vorkommen...
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#38
Seh ich genauso d.n.
Das ist immer problematisch, nicht nur bei Elternfragen.
Allerdings behaupten Ungläubige ja immer, das sie nicht missionieren bzw. indoktrinieren.
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#39
d.n schrieb:Ansichtssache,..Wenn ohne einwilligung ein Bündniss geschlossen wird, so ist dies meiner Ansicht nach gleichbedeutend mit Nichtakzeptanz des eigenen Willens,..würde das Kind in dem Alter automatisch verheiratet werden, so würde ja wohl auch ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen, von wegen Zwangsheirat,..
Sag bloß, du übersiehst den klaren Unterschied?
Welchen Willen hat denn der Säugling, außer Essen und Schlafen? Ja, und dann kommt noch der Wunsch nach Zuneigung! Insofern kann ich Dein Posting nur als Beitrag an der Realität vorbei betrachten.

Im Laufe der Zeit sucht der junge Mensch nach Orientierung, die Eltern sind die erstrangigen Bezugspersonen, bei Deiner Argumentation wohl übersehen, oder was?! Und Grenzerfahrung brauchen die Kids auch. Woher sollen sie sonst die Erfahrung machen, daß Bedürfnisse durchaus Grenzen haben können, - hast aber auch großzügig übersehen, oder wie?!

Nebenbei hat auch der Gesetzgeber ein Wörtchen mitzureden, aber auch das läßt Du offensichtlich außer Acht....

Kurzum, Erziehungsproblematik ist Dir offensichtlich nicht so ganz bekannt, oder woher kommen sonst diese etwas blauäugigen Scheinargumente?

Gruß
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#40
Ich würde mich nicht so aufregen, Alwin! Es gibst schon vernüftige Überlegungen, Kinder nicht ohne Not vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Andererseits ist die Tatsache, zur Religionsgemeinschaft der Eltern oder eines Elternteils zu gehören, auch eine soziale Frage: "Wo habe ich meine kulturelle, geistige Heimat? Wo gehöre ich hin?" Insofern kann auch das Beispiel mit einer Zwangsheirat zunächst einmal einer sozialen Bindung führen.
Dann gehen die Beispiele auseinander:
Im Falle der Religionszugehörigkeit: Die kann man aufgeben oder wechseln, jedenfalls in Deutschland und wenn man Christ ist.
Bei einer Kinderehe ist das wegen der ganz anderen Gesetzeslage bei weitem schwieriger, weil z. B. eine (fremde) Liebesheirat im Erwachsenenalter nur nach einer aufwändigen Scheidung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#41
Ekkard, keine Sorge... Ich habe mich allenfalls über den Vergleich amüsiert. Persönlich bin ich ja selber gegen die Säuglingstaufe, weil sie diesen Menschen für etwas vereinnahmt, zu was sich dieser Mensch in keinster Weise äußern kann. Wenn aber die Eltern in ihrer Fürsorgepflicht dafür entscheiden, finde ich es in dem Zusammenhang natürlich ok. Schließlich entsteht hier ja kein direkter Schaden und ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft ist ein formaler Akt, der wiederum zwangsfrei vonstatten geht.
Alleine bei der Betrachtungsweise des Zu- bzw. Abgangs ist für mich ein Vergleich mit einer Zwangsehe nicht nachvollziehbar.

Gruß
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#42
(17-12-2009, 23:48)petronius schrieb:
(17-12-2009, 23:44)d.n. schrieb: wenn die elternteile unterschiedlichen religionen angehören würden, aber jeder den auftrag hätte, sein Kind in seinem glauben zu indoktrinieren

soll vorkommen...

Deswegen halte ich es nicht für empfehlenswert, jemanden zu heiraten, der einer anderen Religionsgemeinschaft angehört.

Lieber keine Kinder zeugen als zulassen, dass sie eine Taufe empfangen, die ich für ungültig halte.
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#43
Na klar, da geht dann ja wohl "Das richtige Bekenntnis" vor Liebe, oder wie soll ich das verstehen?
Ich würd eher sagen, die Kindstaufe sein lassen, als wegen so einer Nebensächlichkeit Konflikte zu erzeugen,..wenn das kind alt genug ist, kann es sich selbst unindoktriniert für eine oder keine Religion entscheiden,..
Aut viam inveniam aut faciam
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#44
(03-10-2011, 06:58)d.n. schrieb: Na klar, da geht dann ja wohl "Das richtige Bekenntnis" vor Liebe, oder wie soll ich das verstehen?

Ich freue mich, dass Du es richtig verstanden hast.

"Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig; und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig." Matthäus 10,37.
Wenn das schon für die allernächsten Verwandten gilt, dann ja wohl erst recht für eine Frau, mit der man noch gar nicht verheiratet ist.
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#45
Tja, dann pfeif ich lieber auf einen Gott der mir so was vorschreiben will, und bleib mit der Frau verheiratet, die ich liebe, ungeachtet des Religionsbekenntnisses
Aut viam inveniam aut faciam
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