Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Islamklausel in Mietverträgen
#16
Hm, ich finde schon angenehm dass es nun so viele Nichtraucherlokale
gibt. Vorher musste man die doch mit der Lupe suchen. Immer wurde
man von den Rauchern eingestänkert und das Essen schmeckte nicht
mehr.
Ich muss schon genug Sch*** einatmen. Da muss es nicht noch der
krebserregende Mief von nebenan sein, finde ich.

Na, das Haus hat ohnehin nur zwei Mieter - der Rest steht leer. Und
solange sowas nur im Gewerbe sein kann... egal. Nur bitte nicht im
privaten Bereich. Da gibt es ja auch keine "keine Kopftuch Klausel".
Gelle?
Zitieren
#17
Aber Wohnungen die ausschließlich an Nichtraucher vermietet werden!

Gruß
Zitieren
#18
(12-10-2010, 17:17)Tao-Ho schrieb: Hm, ich finde schon angenehm dass es nun so viele Nichtraucherlokale
gibt. Vorher musste man die doch mit der Lupe suchen. Immer wurde
man von den Rauchern eingestänkert und das Essen schmeckte nicht
mehr.

Das ist auch typische Argumentation in den anderen Foren.

Auf die Berichtigung, dass praktisch jeder das Rauchverbot in Speisegaststätten begrüßt, dass dies aber bei Raucherkneipen nicht gegeben ist, wurde nicht eingegangen.
Zitieren
#19
Hallo agnostik,

das verstehe ich jetzt nicht. Kannst Du mir das bitte erklären? Danke.

() Tao-Ho
Zitieren
#20
(12-10-2010, 17:17)Tao-Ho schrieb: Hm, ich finde schon angenehm dass es nun so viele Nichtraucherlokale gibt

das ist aber nicht das anliegen des bayrischen nichtraucherschutzgesetzes - sondern daß es keine raucherlokale mehr gibt

kleiner unterschied, findest du nicht?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#21
Ich lebe nicht in Bayern - von daher ist mir die dortige Situation
herzlich egal. Hier in Ö ist es so, dass die Wirte von kleineren Lokalen
nicht die Wahl haben. Sie müssen ein Nichtraucherlokal sein.
Größere Lokale haben die Wahl. Entweder Nichtraucherlokal oder
teure Nachrüstungen und getrennter Raucherbereich.

Wenn die Deutschen das so nicht hinbekommen ist mir das echt
a bissele schnuppe, wenn ich ehrlich sein soll. Und mich freut
dennoch, dass ich nun viiiieeeele Nichtraucherlokale habe, denn
ich bin Nichtraucher mit Astma und neige zu Kopfschmerzen,
wenn mich Leutz zuqualmen.

Oder sollen so Leutz wie ich, die den Rauch nicht vertragen,
gar nicht ausgehen, nur damit die Raucher fleissig weiter die
Luft verpesten dürfen? Nö, ich geh mit Nichtrauchen keinem auf
den Sender - und Raucher stinken! (und a bissele deppert sans a,
denn sie zahlen für Krebs, wo man den doch so fein kostenfrei
bekommt :icon_cheesygrin:)

Nu wirds aber zu offtoppic. Zurück zu den Mietverträgen. O. K.?

() Tao-Ho
Zitieren
#22
Die Frage ist gar nicht, inwieweit ich oder irgendwer anders es toll findet, dass nirgendwo mehr geraucht werden darf. Ich fände es auch klasse, wenn es ein generelles Tierverbot in allen Restaurants geben würde - auch die Sitzgelegenheiten draußen eingeschlossen. Ich kann dieses ständige Gekläffe nicht ausstehen. Kinder sind auch nervig; Kleinkinder, die ständig nur plärren und einem den Abend versauen, haben in einem Restaurant nichts zu suchen. Aber, und da sind wir bei dem eigentlichen Punkt, solche Entscheidungen zu treffen, sollte dem Besitzer der betreffenden Räumlichkeiten obliegen.
Auch wenn ich das Rauchverbot als extremes Beispiel angeführt habe, war dies ganz und gar nicht unthematisch. Was ist denn die Konsequenz aus all der Aufregung über den im Artikel genannten Geschäftsmann? Dass der Staat sich mal wieder über die Eigentumsrechte stellen soll, ganz genauso wie er es bei dem Rauchverbot getan hat. Darum ging es mir. Der Eigentümer eines Restaurants hat zu entscheiden, ob er Rauch duldet oder nicht. Dass sich die Regierung in so etwas einmischt, sehe ich als absolut verfehlt an. So auch was den Geschäftsmann betrifft, der offensichtlich die Bild so aufregt.
“I love to play with kids; they’re easy to cheat and fun to beat.” –Fran Lebowitz
Zitieren
#23
(12-10-2010, 20:30)Tao-Ho schrieb: Ich lebe nicht in Bayern - von daher ist mir die dortige Situation
herzlich egal

ja, aber sie war es, die franziskus in http://religionsforum.de/showthread.php?tid=4937&pid=93631#pid93631 als beispiel für eine einschränkung der eigentümerrechte angesprochen hat

Zitat:Oder sollen so Leutz wie ich, die den Rauch nicht vertragen, gar nicht ausgehen, nur damit die Raucher fleissig weiter die Luft verpesten dürfen?

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. niemand zwingt dich, dich in gesellschaft von rauchern zu begeben

Zitat:Nu wirds aber zu offtoppic. Zurück zu den Mietverträgen. O. K.?

genau darum gehts. unter welchen umständen ist es gerchtfertigt, einem eigentümer die verfügung über sein eigentum vorzuschreiben?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#24
Sicher zwingt mich niemand mich in Gesellschaft von Rauchern zu
begeben. Wenn es aber nur sehr wenige Nichtraucherlokale gibt,
dann bleibt mir nur die Wahl nicht mehr auszugehen, denn ich
vertrage den Rauch echt nicht. Ergo zwingen mich dann die Raucher
zu Hause zu bleiben. Ist das denn gerecht?

Zitat:genau darum gehts. unter welchen umständen ist es gerchtfertigt, einem eigentümer die verfügung über sein eigentum vorzuschreiben?

Solange er sich den Gegebenheiten die üblicherweise im Lande
herrschen anpasst, kann er sich Klauseln ausdenken wie er mag.

Der Eigentümer wird ja nicht gezwungen zu vermieten - schon
gar nicht an Deutsche die Bier verkaufen wollen.

() Tao-Ho
Zitieren
#25
(13-10-2010, 10:30)Tao-Ho schrieb: Sicher zwingt mich niemand mich in Gesellschaft von Rauchern zu
begeben. Wenn es aber nur sehr wenige Nichtraucherlokale gibt,
dann bleibt mir nur die Wahl nicht mehr auszugehen, denn ich
vertrage den Rauch echt nicht. Ergo zwingen mich dann die Raucher
zu Hause zu bleiben. Ist das denn gerecht?

() Tao-Ho

Selbstverständlich ist es das. Du hast - auch rein formaljuristisch - nicht das Recht, einem anderen in seinen Räumlichkeiten vorzuschreiben, was er zu dulden und nicht zu dulden hat. Du hast in einem Restaurant kein Recht darauf, einen anderen Gast, der Dich aus irgendeinem Grunde stört, des Platzes zu verweisen. Dieses Recht hat aber, auch ohne zwingende Begründung, der Eigentümer des Restaurants. Er kann Hausverbot erteilen. Du aber bist Gast und musst mit den Gepflogenheiten im Restaurant leben oder es verlassen.
Die "Hintertür" der letzten Instanz haben jetzt einige Länder mit Rauchverboten geöffnet, und sich somit als Souveräne bewiesen, die das private Eigentum unter das öffentliche Eigentum, d.h. "die Bürger" stellen.
Wenn ich mir den Bildartikel so durchlese und in diesem Kontext auch Deinen oben zitierten Beitrag sehe, dann empfinde ich es zumindest als etwas beunruhigend, dass sich, u.a. auch nach dem Rauchverbot, eine Stimmung breitmacht, in dem Bürger sich selbst Rechte über Eigentum zugestehen wollen, das nicht das ihre ist. Auch in einer Gastronomiestätte bist Du Gast. Du hast nicht das Recht, Forderungen bezüglich Deiner Umgebung zu stellen, da Dir der Schuppen schlicht und ergreifend nicht gehört. Solche Gesetze führen offensichtlich aber zu einer Stimmung, die es erlaubt, als Nichtbesitzer eines Restaurants alle möglichen Forderungen an den Besitzer zu stellen und allen Ernstes zu glauben, man selbst habe ja ein Recht darauf, dass jene durchgesetzt werden. Wahlweise mit Verweis auf den bösartigen Qualm oder aber die mangelnde Nähe zur Verfassung, wie es ja indirekt in dem Bildartikel durchkommt.
Ich kann nur hoffen, dass dieses Verhalten nicht noch in anderen Bundesländern positiv bestärkt wird.
“I love to play with kids; they’re easy to cheat and fun to beat.” –Fran Lebowitz
Zitieren
#26
(13-10-2010, 10:30)Tao-Ho schrieb: Sicher zwingt mich niemand mich in Gesellschaft von Rauchern zu
begeben. Wenn es aber nur sehr wenige Nichtraucherlokale gibt,
dann bleibt mir nur die Wahl nicht mehr auszugehen, denn ich
vertrage den Rauch echt nicht. Ergo zwingen mich dann die Raucher zu Hause zu bleiben. Ist das denn gerecht?

nur ist das ja nicht der fall. praktisch überall besteht in öffentlichen gebäuden und weitgehend auch in lokalen rauchverbot - wenn du so willst, werde ich als raucher "gezwungen", mir mit meiner zigarre nach einem hervorragenden restaurantmenü auf der straße den a*** abzufrieren

es hat eben mit nichtraucherschutz nichts zu tun, den rauchern, die das wünschen, und den gastwirten, die dies wünschen, das rauchen in gastlokalen generell zu verbieten

was ich nicht wirklich verstehe, ist die tatsache, daß vor der staatlichen raucherbevormundung nicht jedes als nichtraucherlokal ausgewiesene etablissement allabendlich vorübergehend wegen überfüllung und nach einem jahr endgültig wegen reichtums geschlossen hat - wo es doch angeblich der sehnlichste wunsch aller nichtraucher war, endlich rauchfrei essen gehen zu können. oder warum jetzt nicht die wirte den doppelten umsatz machen, weil all die endlich essen gehen, die früher wegen rauchbelästigung sämtlich zuhause geblieben sind

aber noch mal: in seinen eigenen vier wänden sollte man grundsätzlich (natürlich gibts sinnvolle einschränkungen, insofern dritte tangiert sind) tun und lassen dürfen, was man will, ohne sich vom staat vorschriften machen zu lassen. was, mit einschränkungen, auch für den fall gilt, daß man diese vier wände vermietet oder öffentlich zugänglich macht. wer mit den hierfür gestellten bedingungen nicht einverstanden ist, muß ja nicht mieten oder besuchen

(13-10-2010, 10:30)Tao-Ho schrieb:
Zitat:genau darum gehts. unter welchen umständen ist es gerchtfertigt, einem eigentümer die verfügung über sein eigentum vorzuschreiben?

Solange er sich den Gegebenheiten die üblicherweise im Lande
herrschen anpasst, kann er sich Klauseln ausdenken wie er mag.

was meinst du damit genau?

die "Gegebenheiten die üblicherweise im Lande herrschen", sind in d nun mal so, daß gerne bier getrunken wird. ist deshalb eine bierverbotsklausel im mietvertrag unzulässig?

(13-10-2010, 10:30)Tao-Ho schrieb: Der Eigentümer wird ja nicht gezwungen zu vermieten - schon gar nicht an Deutsche die Bier verkaufen wollen

exakt das ist der zweck der von bild kritisierten vertragsbestimmung

ob damit der kommerzielle erfolg dieses vermieters gesteigert wird oder eher nicht, bleibt die frage - ist aber seine sache
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#27
Tja, lieber petronius. Rauchen ist und bleibt nun einmal eine Sucht
und eine ungesunde noch obendrein - und wenn nicht Vater Staat
soviel Geld über Steuern bekommen würde, hätte man Rauchern
schon lange den Hahn zugedreht.

Wie schon geschrieben: Hier in Ö haben die Lokale die Wahl und
die Nichtraucherlokale brummen. Sicher ist es nicht fein, wenn
man den Wirten nicht die Wahl lässt, so wie hier in Ö. Aber es ist
sicher nicht fein für mich als Nichtraucher, wenn man mich zwingt
einen stinkenden und auch noch krebserregenden Rauch einzuatmen,
nur weil das für Raucher "Freiheit" bedeutet. Das wäre ja so, als wenn
ich einen Antialkoholiker zwingen würde mit mir Alkohol zu trinken,
egal ob er es verträgt oder nicht. Ich trinke - also muss er auch.

Zitat:wer mit den hierfür gestellten bedingungen nicht einverstanden ist, muß ja nicht mieten oder besuchen

Da geh ich mit Dir konform - und die Mieter auch, denn im besagten
Haus haben nur zwei angemietet. Mehr werden es auch nicht werden.

Man kann in Deutschland niemanden verbieten Bier oder Schweinefleisch
oder so zu verkaufen. In Deutschland sowas per Klausel verbieten
zu wollen ist in meinen Augen eine Frechheit. Das sollen sie mal in
anderen Ländern machen - aber nicht in Deutschland. Da passt
das nicht.

() Tao-Ho
Zitieren
#28
(13-10-2010, 14:26)Tao-Ho schrieb: Rauchen ist und bleibt nun einmal eine Sucht und eine ungesunde noch obendrein

was außer den "süchtigen" selbst aber keinen was angeht

ganz abgesehen davon, daß du keine ahnung hast, zu welchen gelegenheiten, wie oft und mit welchen körperlichen und psychischen nebenwirkungen ich rauche, dir aber trotzdem ein pauschales urteilö erlaubst

Zitat:und wenn nicht Vater Staat soviel Geld über Steuern bekommen würde, hätte man Rauchern schon lange den Hahn zugedreht

mit welcher begründung und berechtigung?

kinder zu kriegen z.b. ist eine körperliche belastung, also "ungesund". sollte der staat am besten verbieten, nicht wahr?.

Zitat:Wie schon geschrieben: Hier in Ö haben die Lokale die Wahl und die Nichtraucherlokale brummen

hab ich zwar noch nicht bemerkt, aber: warum haben sie das nicht früher schon getan? und zwar umso mehr, als es damals ja noch gar nicht so viele nichtraucherlokale gab, sodaß sich die nichtraucher dort ja eigentlich hätten tottreten müssen?

Zitat:Sicher ist es nicht fein, wenn man den Wirten nicht die Wahl lässt, so wie hier in Ö. Aber es ist sicher nicht fein für mich als Nichtraucher, wenn man mich zwingt einen stinkenden und auch noch krebserregenden Rauch einzuatmen, nur weil das für Raucher "Freiheit" bedeutet

langsam werde ich, ganz off topic, ärgerlich

auch wenn es dem gastwirt freigestellt ist, sein lokal oder bestimmte räume darin nach belieben für raucher oder nichtraucher auszuweisen, zwingt dich niemand, dich tabakrauch auszusetzen

aber diese simple logik scheinen militante nichraucher nicht zu kapieren, wie einschlägige diskussionen immer wieder beweisen

Zitat:Das wäre ja so, als wenn ich einen Antialkoholiker zwingen würde mit mir Alkohol zu trinken, egal ob er es verträgt oder nicht

nein - denn niemand zwingt dich, passiv mit zu rauchen. wenn du dich der gesellschaft von rauchern aussetzen willst (du mußt ja nicht), dann bist du schon selber schuld

Zitat:Man kann in Deutschland niemanden verbieten Bier oder Schweinefleisch oder so zu verkaufen

natürlich kann man

schon mal in einer autobahntankstelle nach mitternacht oder im zarten alter von unter 18 versucht, alkohol zu kaufen?

und der vermieter einer gewerblich genutzten imobilie kann selbstverständlich einschränkungen vertraglich festlegen - steht sogar im von dir zitierten bild-artikel

Zitat:In Deutschland sowas per Klausel verbieten zu wollen ist in meinen Augen eine Frechheit

und das rauchen zu verbieten eine tolle sache, oder wie? bißchen inkonsequent

aber ich fürchte, du hast immer noch nicht den unterschied begriffen zwischen einem verbot als ausdruck eigentümerischer verfügungshoheit und einem verbot als ausdruck staatlicher bevormundung bzw. willkür

Zitat:Das sollen sie mal in anderen Ländern machen - aber nicht in Deutschland. Da passt das nicht

hab ich auch noch vor 10 jahren über die rauchverbote in usa gesagt. warts nur ab, demnächst wird dich jeder furz 200 euro bußgeld kosten können...
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#29
(12-10-2010, 17:37)agnostik schrieb: Auf die Berichtigung, dass praktisch jeder das Rauchverbot in Speisegaststätten begrüßt, dass dies aber bei Raucherkneipen nicht gegeben ist, wurde nicht eingegangen.

(12-10-2010, 18:57)Tao-Ho schrieb: das verstehe ich jetzt nicht

ich denke, agnostik will darauf hinaus, daß raucherkneipen üblicherweise keine speiselokale sind
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#30
(12-10-2010, 17:26)alwin schrieb: Aber Wohnungen die ausschließlich an Nichtraucher vermietet werden!

Gruß

Finde ich auch korrekt, dass der Vermieter selbst entscheiden kann, ob er die Wohnung einem Raucher vermietet oder nicht. Schonmal die Wohnung eines Kettenrauchers gesehen, der drinnen raucht? Scheusslich. Ob der Mieter ausserhalb der 4 Wände raucht, geht den Vermieter hingegen einen feuchten Kehricht an.

Ein "Kopftuchverbot" ist eine andere Sache. Ein Kopftuch verunreinigt eine Wohnung nicht bei Gebrauch.

Ausserdem finde ich, sollten auch die Wirte - wie Vermieter - selbst entscheiden dürfen, ob in ihrem Eigentum geraucht werden darf oder nicht.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste