...vorallem wenn man bedenkt das es sowas wie eine "Kollektivverfolgung" in einem demokratischen Rechtsstaat nicht geben darf...
Davon ab: Ein "registriertes" Handy in einer Demonstration aufgespürt - besagt nur dass da jemand mit diesem Handy war. Es besagt nicht wer das Handy in Besitz hatte...
Dazu musst Du es aber erstmal orten, wissen in welcher Funkzelle es sich befindet.
Im Übrigen kannste in Deutschland ein Handy nur dann abhören, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt (zumindestens theoretisch; was die Damen und Herren vom Verein "Guck und Horch" tatsächlich machen, steht auf einem anderen Blatt. Nur - wenn die Abhöraktion ohne richterlichen Beschluss erfolgte, ist in der Regel das abgehörte Gespräch nicht "gerichtsverwehrtbar").
Das ist in Deutschland nix Neues, Indymaya. Das hatten wir schon bei den Studentendemonstrationen der sogenannten APO-Zeit, das gab's schon bei den ersten Protesten gegen die Nutzung der Atomenergie, das gab's auch schon beim Bürgerprotest gegen die Startbahn West in Frankfurt/Main.
"Die da oben machen das selber, das der gemeyne Mann ihnen Feynd ward" (Thomas Müntzer)