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welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben?
#1
...und warum?

meine meinung: selbstverständlich keine, und zwar deshalb:

ich bin davon überzeugt – und sehe das auch in unserer fdgo so abgebildet – dass jeder mensch mit gleichen rechten ausgestattet ist (bzw. diese überzeugung zumindest das fundament unserer gesellschaftsordnung bildet), und zwar ohne ansehen der person, des geschlechts, der politischen oder religiösen überzeugung, des stands usw.

abweichend davon werden besondere rechte gewährt, um bestehende benachteiligungen auszugleichen (stichworte: behindertenparkplätze, quotenregelungen etc.), und bestehende rechte dort eingeschränkt, wo sie die rechte anderer beeinträchtigen (wenn z.b. die meinungsfreiheit zur hetze missbraucht wird)

grundsätzlich aber gilt (wir reden vom öffentlichen bereich bzw. der staatlichen ordnung –privat mag sich jeder verein und jede personengruppe andere regeln geben): was dem einen zusteht, kann anderen nicht verwehrt werden

nun wird aber ironischer und absurder weise hier im forum behauptet, die rücksichtnahme auf religiöse erfordere, diesen bzw. den religionen sonderrechte einzuräumen

ironischer weise deshalb, weil ja (nicht zuletzt historisch) bekannt ist, zu wie viel rücksicht auf anders oder nicht gläubige religionen und religiöse ihrerseits bereit sind… (ich brauche wohl nicht erst historisch auf kreuzzüge oder autodafes zu rekurrieren oder aktuell auf die islamhetze auch und nicht zuletzt durch christen zu verweisen – den bezug auf andere als unsere westlich-demokratische gesellschaft verkneife ich mir mal lieber ohnehin)

und „absurder weise“: na, nehmen wir diesen anspruch mal ernst und führen ihn aus. wer, bitte schön, nimmt denn auf mich rücksicht und räumt mir sonderrechte ein – und beriefe ich mich auch auf unsichtbare grün-rosa karierte elefanten auf der rückseite des mondes oder sonst eine transzendente autorität, die solches einfordert? (gilt natürlich für das fsm genauso wie für „gott“ in welcher spielart auch immer)

historisch hatten wir das ja schon. der adel sah sich ja durch das gottesgnadentum gerechtfertigt (und dabei von der religion unterstützt, ja durch jesus und nt legitimiert) in seiner parasitären rolle als unterdrücker und ausbeuter seiner die eigentliche wirtschaftsleistung erbringenden untertanen. klar – so weit würde heute aus gutem grund keiner mehr gehen wollen – aber es geht ums prinzip: wollen wir im ernst jemandem sonderrechte einräumen, nur weil er sich auf einen „gott“ beruft?

auch klar: in der alltäglichen und politischen praxis ist das durchaus noch der fall. nehme man nun als beispiel das österreichische paßgesetz oder dass in d das finanzamt den mitgliedsbeitrag für (imho ausschließlich private) vereine einzieht, die als „kirchen“ anerkannt sind (weitere beispiele sind bekannt und müssen hier nicht wiederholt werden

nur: muß man das gut finden, es gar als „gottgegeben“ und unabänderlich hinnehmen?

jetzt auch noch das kriterium der „wahren religion“, des „wahren glaubens“ einzuführen (wie es ja z.b. schon das zweiklassensystem der staatlich anerkannten kirchen und sonstigen glaubensgemeinschaften sinngemäß tut), kann erst recht keine lösung sein. denn der „wahre gläubige“ ist man im bedarfsfall ohnehin immer selber, und die anderen sind es eben nicht. denn alle tiere sind gleich – die schweine aber sind gleicher, wie schon orwell so richtig erkannte

wie also sieht nun eure meinung dazu aus:

welche vor- oder sonderrechte sollten religiöse haben?

und warum?

einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#2
petronius,
von welchen Vor- und Sonderrechten ist denn die Rede? Selbstverständlich sollte für jede Person die gleichen Rechte und Pflichten gelten, die in einer Gesellschaft bzw. Staat eingehalten werden müssen. Greif doch mal ein Beispiel auf, worin ersichtlich wird, ob und wie zweierlei Maß gemessen wird.
#3
(08-08-2011, 18:02)Theodora schrieb: petronius,
von welchen Vor- und Sonderrechten ist denn die Rede?

hier spreche ich ganz allgemein

(08-08-2011, 18:02)Theodora schrieb: Selbstverständlich sollte für jede Person die gleichen Rechte und Pflichten gelten, die in einer Gesellschaft bzw. Staat eingehalten werden müssen. Greif doch mal ein Beispiel auf, worin ersichtlich wird, ob und wie zweierlei Maß gemessen wird

hab ich doch geschrieben

nach österreichischem paßgesetz ist es nicht zulässig, auf dem paßfoto eine kopfbedeckung auf zu haben - außer aus religiösen gründen

und der mitgliedsbeitrag keines vereins in d wird durch das finanzamt eingezogen

und konkret ist natürlich anlaß meines threads, daß ein user hier das erstgenannte sonderrecht aufgrund von "rücksicht auf gläubige" gefordert hat
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#4
(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: ...und warum?

meine meinung: selbstverständlich keine, und zwar deshalb:

ich bin davon überzeugt – und sehe das auch in unserer fdgo so abgebildet – dass jeder mensch mit gleichen rechten ausgestattet ist (bzw. diese überzeugung zumindest das fundament unserer gesellschaftsordnung bildet), und zwar ohne ansehen der person, des geschlechts, der politischen oder religiösen überzeugung, des stands usw.

abweichend davon werden besondere rechte gewährt, um bestehende benachteiligungen auszugleichen (stichworte: behindertenparkplätze, quotenregelungen etc.), und bestehende rechte dort eingeschränkt, wo sie die rechte anderer beeinträchtigen (wenn z.b. die meinungsfreiheit zur hetze missbraucht wird)

grundsätzlich aber gilt (wir reden vom öffentlichen bereich bzw. der staatlichen ordnung –privat mag sich jeder verein und jede personengruppe andere regeln geben): was dem einen zusteht, kann anderen nicht verwehrt werden

nun wird aber ironischer und absurder weise hier im forum behauptet, die rücksichtnahme auf religiöse erfordere, diesen bzw. den religionen sonderrechte einzuräumen

Wer hat denn so etwas behauptet? Mir ist niemand bekannt.
So wie ich es verstanden habe, sind einige der Anischt dass gute Gründe eine Lockerung bestehender Regelungen durchaus erlauben können, solange niemandem dabei geschadet wird.
Die Frage sollte doch eher lauten: Warum sollten die Religion (und auch andere gute Gründe) als zentraler Teil des Lebens vieler Menschen nicht berücksichtigt werden?
Und vor allem: Warum fällt es vielen Menschen so schwer, anderen eine Sonderregelung zu zu gestehen, wenn es für diese Menschen nun mal so immens wichtig ist, für den der sich darüber aufregt aber keine Bedeutung hat?



(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: ironischer weise deshalb, weil ja (nicht zuletzt historisch) bekannt ist, zu wie viel rücksicht auf anders oder nicht gläubige religionen und religiöse ihrerseits bereit sind… (ich brauche wohl nicht erst historisch auf kreuzzüge oder autodafes zu rekurrieren oder aktuell auf die islamhetze auch und nicht zuletzt durch christen zu verweisen – den bezug auf andere als unsere westlich-demokratische gesellschaft verkneife ich mir mal lieber ohnehin)

Richtig. Und es ist auch total korrekt mir als Deutschem die Verbrechen der Nazis vorzuhalten, die andere verübt haben.
... ist doch Unsinn, was du hier schreibst.

(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: historisch hatten wir das ja schon. der adel sah sich ja durch das gottesgnadentum gerechtfertigt (und dabei von der religion unterstützt, ja durch jesus und nt legitimiert) in seiner parasitären rolle als unterdrücker und ausbeuter seiner die eigentliche wirtschaftsleistung erbringenden untertanen. klar – so weit würde heute aus gutem grund keiner mehr gehen wollen – aber es geht ums prinzip: wollen wir im ernst jemandem sonderrechte einräumen, nur weil er sich auf einen „gott“ beruft?

Übertreibst du nicht etwas?


(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: nur: muß man das gut finden, es gar als „gottgegeben“ und unabänderlich hinnehmen?

Nö, muss man nicht. Du kannst ja dagegen vorgehen.
Für dich wird sich vieleicht nichts ändern, aber hauptsache die Religiösen dürfen dass auch nicht.
Wenn du das brauchst, mach es doch.




#5
(08-08-2011, 18:10)petronius schrieb: und konkret ist natürlich anlaß meines threads, daß ein user hier das erstgenannte sonderrecht aufgrund von "rücksicht auf gläubige" gefordert hat

Gefordert? War es nicht eher so, dass das Gesetz schon bestand und andere forderten dass alle gleich sein sollen?
#6
Was ist denn dabei, wenn ein Mensch, der stets mit einer speziellen Kopfbedeckung herumläuft, da dies zur Tradition und Identifikation seiner Kultur und Glauben gehört, im Pass ebenfalls diese "typische" Kopfbedeckung sichtbar ist? So sieht der betreffende Mensch eben immer und überall aus. Das ist sein oder ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit mit Wiedererkennungswert der betreffenden Person, etwas Vertrautes. Gerecht kommt von richtig und es ist in dem Fall richtig, dass die betreffende Person dieses Kleidungsmerkmal tragen darf.


#7
(08-08-2011, 21:23)Theodora schrieb: Was ist denn dabei, wenn ein Mensch, der stets mit einer speziellen Kopfbedeckung herumläuft, da dies zur Tradition und Identifikation seiner Kultur und Glauben gehört, im Pass ebenfalls diese "typische" Kopfbedeckung sichtbar ist?

aus meiner sicht ist gar nichts dabei, wenn jemand auf dem paßfoto eine kopfbedeckung trägt - solange er eindeutig zu erkennen ist

für das österreichische paßgesetz ist etwas dabei, außer eben der kopfbedeckungsträger beruft sich auf seinen glauben

und eben das war die frage: ob das als sonderrecht für religiöse gelten soll

bitte beim thema bleiben



und zu gundis beiträgen (irgendwie verschwinden manche meiner antworten im orkus des www):

nachtrag: problem erkannt, problem gebannt

man erlaube mir bitte der einfachheit halber, hier mehrere antworten zusammenzufassen


(08-08-2011, 18:48)Gundi schrieb: Gefordert? War es nicht eher so, dass das Gesetz schon bestand und andere forderten dass alle gleich sein sollen?

richtig

und für mich kam das so rüber, daß du damit ein problem hast und forderst, es solle als sonderrecht bestehen bleiben

wie hast du es denn anders gemeint?

soll es für religiöse sonderrechte geben, und sei das nur beim paßfoto?

das war die frage



(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb:
(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: nun wird aber ironischer und absurder weise hier im forum behauptet, die rücksichtnahme auf religiöse erfordere, diesen bzw. den religionen sonderrechte einzuräumen

Wer hat denn so etwas behauptet? Mir ist niemand bekannt

hmmm... wer war das noch gleich...

also ich hab dich so verstanden: du siehst es als einen akt der rücksichtslosigkeit, wenn hr. alm dasselbe recht für sich einfordert, das anderen religiösen zusteht

oder liege ich da völlig falsch?

nun, wenn du aber wie ich der meinung bist, niemand stehe qua religion irgendein sonderrecht zu, dann hast du ja doch nichts gegen hrn. alms aktion. bzw. findest nichts dabei, wenn jetzt etwa dieses sonderrecht für religiöse gestrichen würde

hab ich dich jetzt endlich richtig verstanden?

(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: So wie ich es verstanden habe, sind einige der Anischt dass gute Gründe eine Lockerung bestehender Regelungen durchaus erlauben können, solange niemandem dabei geschadet wird

"einige" sind dieser ansicht - aber nicht etwa du?

was wären denn nun diese guten gründe, bestimmten menschen ein recht zuzugestehen, das anderen verwehrt ist?

wenn z.b. für mich die auf österreichischen autobahnen geltende allgemeine geschwindigkeitsbegrenzung gelockert würde, so wird dabei auch niemand geschadet

(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: Die Frage sollte doch eher lauten: Warum sollten die Religion (und auch andere gute Gründe) als zentraler Teil des Lebens vieler Menschen nicht berücksichtigt werden?

wenn es gute gründe sind, sollten sie doch für alle gelten, nicht wahr?

erkennt man sie aber nur bestimmten zu, verfügen diese über sonderrechte

(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: Und vor allem: Warum fällt es vielen Menschen so schwer, anderen eine Sonderregelung zu zu gestehen, wenn es für diese Menschen nun mal so immens wichtig ist, für den der sich darüber aufregt aber keine Bedeutung hat?

du verstehst nicht, daß es ums prinzip geht

aber meinetwegen nimm doch einfach an, daß es für die kritiker sehr wohl auch bedeutung hat

(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: Richtig. Und es ist auch total korrekt mir als Deutschem die Verbrechen der Nazis vorzuhalten, die andere verübt haben.
... ist doch Unsinn, was du hier schreibst

den unsinn hast doch du jetzt geschrieben

godwin's law gilt immer noch

(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: Übertreibst du nicht etwas?

natürlich überspitze ich

aber es geht ums prinzip. soll die berufung auf glaube und gott sonderrechte rechtfertigen oder nicht?

das war die frage, und es wäre sehr nett, wenn du sie beantworten und damit beim thema bleiben würdest


einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#8
Religiöse sollten keine Sonderrechte haben - warum auch? Ich sehe keinen Grund!
#9
(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb:
(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: Die Frage sollte doch eher lauten: Warum sollten die Religion (und auch andere gute Gründe) als zentraler Teil des Lebens vieler Menschen nicht berücksichtigt werden?

wenn es gute gründe sind, sollten sie doch für alle gelten, nicht wahr?


Richtig. Wer gute Gründe vorbringen kann, sollte eine Kopfbedeckung tragen dürfen.

Dieser Herr Alm hat aber keine guten Gründe.

Für Provokationsversuche und Rumblödeleien sind Behörden nicht zuständig.
#10
(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb:
(08-08-2011, 18:48)Gundi schrieb: Gefordert? War es nicht eher so, dass das Gesetz schon bestand und andere forderten dass alle gleich sein sollen?

richtig

und für mich kam das so rüber, daß du damit ein problem hast und forderst, es solle als sonderrecht bestehen bleiben

Die Sonderregelung kann ruhig für alle gelten, also aufgehoben werden.
Mich stört, dass lediglich der Unterschied an sich angeklagt wird und eben nicht die Forderung "Mützen für alle" im Raum steht.
So kann es eben auch passieren, dass am Ende auch die Religiösen nichts mehr tragen dürfen. Obwohl der Nicht-Gläubige davon nichts hat.
Darin sehe ich keinen Sinn.

(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: also ich hab dich so verstanden: du siehst es als einen akt der rücksichtslosigkeit, wenn hr. alm dasselbe recht für sich einfordert, das anderen religiösen zusteht

Falsch, dass kann er ruhig tun.
Ich finde sinnlos einfach nur dagegen zu sein.
Der Herr Alm hat eben nicht gefordert, dass alle Kopfbedeckungen tragen dürfen sollen.
Er findet einfach nur die Tatsache an sich doof.

(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: nun, wenn du aber wie ich der meinung bist, niemand stehe qua religion irgendein sonderrecht zu, dann hast du ja doch nichts gegen hrn. alms aktion. bzw. findest nichts dabei, wenn jetzt etwa dieses sonderrecht für religiöse gestrichen würde

Ich würde das nicht gut finden, nein.


(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb:
(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: So wie ich es verstanden habe, sind einige der Anischt dass gute Gründe eine Lockerung bestehender Regelungen durchaus erlauben können, solange niemandem dabei geschadet wird

"einige" sind dieser ansicht - aber nicht etwa du?

Doch. Aber du stellst Positionen immer in das völlig falsche Licht.


(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: was wären denn nun diese guten gründe, bestimmten menschen ein recht zuzugestehen, das anderen verwehrt ist?

Da must du die Leute fragen die es betrifft. Ich habe momentan kein solches Begehren nach Sonderregelungen.


(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb:
(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: Die Frage sollte doch eher lauten: Warum sollten die Religion (und auch andere gute Gründe) als zentraler Teil des Lebens vieler Menschen nicht berücksichtigt werden?

wenn es gute gründe sind, sollten sie doch für alle gelten, nicht wahr?

Halt für den jenigen der diese Gründe hat, ja.

(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb:
(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: Und vor allem: Warum fällt es vielen Menschen so schwer, anderen eine Sonderregelung zu zu gestehen, wenn es für diese Menschen nun mal so immens wichtig ist, für den der sich darüber aufregt aber keine Bedeutung hat?

du verstehst nicht, daß es ums prinzip geht

Doch, ich verstehe dass es dir ums Prinzip geht.
Und mir geht es eben nicht nur ums Prinzip.

(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb:
(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: Richtig. Und es ist auch total korrekt mir als Deutschem die Verbrechen der Nazis vorzuhalten, die andere verübt haben.
... ist doch Unsinn, was du hier schreibst

den unsinn hast doch du jetzt geschrieben

godwin's law gilt immer noch

Ist doch naheliegend.
Menschen für das verantwortlich zu machen, was frühere Generationen oder Andere machen ist nun mal nicht korrekt.
Du hast dies ja gemacht.


(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb: aber es geht ums prinzip. soll die berufung auf glaube und gott sonderrechte rechtfertigen oder nicht?

Genauso wie andere gute Gründe auch, ja.
Warum nicht?
#11
Ja, ich finde es legitim und richtig, wenn es zur Identifikation und Kultur des Gläubigen gehört, andere Maßstäbe angelegt werden, so denn sie die Freiheit und Würde eines anderen Menschen nicht behindern oder unterdrücken.
Im Fall eines Passfotos - hier sehe ich nur eine Ganzkörperverhüllung als Verstoß, da der Mensch nicht sichtbar ist - sollten besagte Kleidungsteile (Kopftuch, Turban) erlaubt sein.
In Deutschland und wohl in ganz Europa gibt es Feiertage, die arbeitsfrei sind. Davon partizipieren alle Bürger eines Landes. Es sind bezahlte, arbeitsfreie Tage, die der Erholung und Besinnung des Menschen dienen (sollen). Hier gilt gleiches Recht für jeden.

Dabei sollte durchaus differenziert werden, wenn es darum geht, zum Beispiel eine Forderung genauer anzuschauen. Ist sie gerechtfertigt oder nicht? Im Falle eines Schülers, der unbedingt zu einer bestimmten Zeit glaubt beten zu müssen - obwohl das in den Schriften nicht vorgeschrieben ist, sich aber darauf beruft -, ist Wissen und souveränes Handeln wichtig diese Forderung abzulehnen. Interkulturelles, religiöses Wissen und Dialog sind dabei entscheidend. Ich denke hier an die Richter, die sich mit solchen Rechtsfällen beschäftigen müssen. Nicht jede religiöse Forderung ist tatsächlich gerechtfertigt.

Das gestellte Thema, um dabei überhaupt zu einem Resultat zu kommen und einen substanziellen Diskurs zu führen, dazu sollte man sich die Mühe machen, die Details und konkreten Bereiche (Themen) zu untersuchen. Mit einem kategorischen Ja oder Nein ist dem Thema nicht beizukommen.
Im Ramadan fasten Muslime und gehen trotzdem ihren Verpflichtungen und beruflichen Aufgaben nach. Begehrlichkeiten, die einseitig und dogmatisch sind, sollten auf jeden Fall abgewehrt werden. Wenn zum Beispiel in einer Kantine kein Essen mehr angeboten werden würde oder in einer Schule das Cafe geschlossen wäre, da der Fastenmonat Ramadan gerade ist, das wäre falsch. Oder wenn verlangt werden würde, in einem Krankenhaus (Kindergarten, Schule) dürfe es nur noch koschere Speisen oder Geschächtetes geben, wäre das erpresserisch und daher falsch.


#12
Leider ist es aber nun so, dass es zB in Wien eine interne Anweisung gibt, dass in Schulen und Kindergärten kein Schweinefleisch verarbeitet werden darf (angeblich aus "gesundheitsgründen" ) sondern nur Puten, Hühner oder Rindfleisch,..da kann ich nur sagen: Honi soit qui mal y pense...

edit. nach wiederholten Protesten gibt es in einigen Schulen doch wieder Schweinsschnitzel Icon_wink,..aber man sieht, wie "schleichend" manches geregelt wird
Aut viam inveniam aut faciam
#13
(08-08-2011, 22:41)Mustafa schrieb: Richtig. Wer gute Gründe vorbringen kann, sollte eine Kopfbedeckung tragen dürfen.

Dieser Herr Alm hat aber keine guten Gründe

ach, und das entscheidest du?

wer hat dir dafür die zuständigkeit erteilt?

(08-08-2011, 22:41)Mustafa schrieb: Für Provokationsversuche und Rumblödeleien sind Behörden nicht zuständig

richtig. deshalb wurde seinem ersuchen ja anstandslos stattgegeben

ob und was du oder andere gläubige in ihrem nebenberuf als beleidigte leberwürste als "Provokationsversuche und Rumblödeleien" ansehen mögen, ist der behörde egal


und zum thema hast du nichts zu sagen?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#14
(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb: Die Sonderregelung kann ruhig für alle gelten, also aufgehoben werden.
Mich stört, dass lediglich der Unterschied an sich angeklagt wird und eben nicht die Forderung "Mützen für alle" im Raum steht.
So kann es eben auch passieren, dass am Ende auch die Religiösen nichts mehr tragen dürfen. Obwohl der Nicht-Gläubige davon nichts hat.
Darin sehe ich keinen Sinn

dann solltest du aber fordern, daß die bestimmung im paßgesetz geändert wird, und nicht, daß hr. alm sie nicht in anspruch nehmen darf

und damit bitte endgültig schluß dieser debatte. ich möchte mir meinen thread nicht von dir zum nunmehr dritten über hrn. alms aktion umfunktionieren lassen

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb:
(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb:
(08-08-2011, 18:47)Gundi schrieb: So wie ich es verstanden habe, sind einige der Anischt dass gute Gründe eine Lockerung bestehender Regelungen durchaus erlauben können, solange niemandem dabei geschadet wird

"einige" sind dieser ansicht - aber nicht etwa du?

Doch. Aber du stellst Positionen immer in das völlig falsche Licht.

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb:
(08-08-2011, 16:51)petronius schrieb: was wären denn nun diese guten gründe, bestimmten menschen ein recht zuzugestehen, das anderen verwehrt ist?

Da must du die Leute fragen die es betrifft. Ich habe momentan kein solches Begehren nach Sonderregelungen

ja, was denn nun?

erst sagst du, daß die regeln "durchaus gelockert werden" sollten, und dann, daß du kein begehr nach sonderregelungen hast?

bitte antworte doch ganz einfach konkret auf meine frage, ob es sonderrechte für religiöse geben soll

ja oder nein - und nicht weiter rumeiern

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb: Doch, ich verstehe dass es dir ums Prinzip geht.
Und mir geht es eben nicht nur ums Prinzip

dann mach einen eigenen thread auf

denn thema dieses threads ist die grundsätzliche und generelle frage, ob religiösen sonderrechte zugestanden werden sollen

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb: Menschen für das verantwortlich zu machen, was frühere Generationen oder Andere machen ist nun mal nicht korrekt.
Du hast dies ja gemacht

nicht, daß ich wüßte

wann und wo soll das gewesen sein?

(08-08-2011, 22:41)Gundi schrieb:
(08-08-2011, 22:16)petronius schrieb: aber es geht ums prinzip. soll die berufung auf glaube und gott sonderrechte rechtfertigen oder nicht?

Genauso wie andere gute Gründe auch, ja.
Warum nicht?

du begreifst es immer noch nicht

wenn es gute gründe sind, müssen sie für alle gelten können ("gut sein"). und nicht nur für die, welche religiöse gründe als "gut" beanspruchen

was soll religiöse gründe per se als "gut" gelten lassen - und zwar nur für die religiösen?

um beim beispiel paßgesetz zu bleiben: entweder das verbot einer kopfbedeckung auf dem paßfoto ist gut, also sinnvoll (ich seh das nicht so, solange die eindeutige erkennbarkeit gegeben ist) - oder sie ist es nicht. mit religion und/oder berufung auf glauben hat das überhaupt nichts zu tun

zumindest kenne ich keine einleuchtende begründung, warum eine religiös begründete kopfbedeckung per se die erkennbarkeit weniger beeinträchtigen sollte als eine nicht religiös begründete

nenn mir einen einzigen vernünftigen grund, warum berufung auf religiöse empfindlichkeit ein besserer grund sein soll als z.b. "ich will es halt so, und darauf habt ihr alle rücksicht zu nehmen"
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#15
(09-08-2011, 08:36)Theodora schrieb: Ja, ich finde es legitim und richtig, wenn es zur Identifikation und Kultur des Gläubigen gehört, andere Maßstäbe angelegt werden, so denn sie die Freiheit und Würde eines anderen Menschen nicht behindern oder unterdrücken

und wieso?

warum soll das nur für gläubige gelten, und nicht etwa z.b. für angehörige säkularer kulturen?

warum soll der turban des sikh ok sein, die wollmütze des rappers aber verboten sein?

denn darum gehts mir - sonderrechte für religiöse

verstehst du, was ein sonderrecht ist?

(09-08-2011, 08:36)Theodora schrieb: In Deutschland und wohl in ganz Europa gibt es Feiertage, die arbeitsfrei sind. Davon partizipieren alle Bürger eines Landes. Es sind bezahlte, arbeitsfreie Tage, die der Erholung und Besinnung des Menschen dienen (sollen). Hier gilt gleiches Recht für jeden

und das ist auch richtig so - es gibt eben keine sonderrechte

(09-08-2011, 08:36)Theodora schrieb: Dabei sollte durchaus differenziert werden, wenn es darum geht, zum Beispiel eine Forderung genauer anzuschauen. Ist sie gerechtfertigt oder nicht?

keine schlechte idee. gilt aber für alle und alles, nicht nur für religiöse und religiöses

auch hier also wiederum kein grund für sonderrechte

(09-08-2011, 08:36)Theodora schrieb: Das gestellte Thema, um dabei überhaupt zu einem Resultat zu kommen und einen substanziellen Diskurs zu führen, dazu sollte man sich die Mühe machen, die Details und konkreten Bereiche (Themen) zu untersuchen. Mit einem kategorischen Ja oder Nein ist dem Thema nicht beizukommen

sehe ich anders

für mich ist sehr wohl wichtig, zu klären, ob und warum nun ausgerechnet die berufung auf religion einen höheren stellenwert haben soll als andere persönliche befindlichkeiten

erst dann kann man sich konkret einzelne fragen ansehen, um zu bewerten, ob nun die interessen der allgemeinheitdurch die interessen des individuums in unzulässiger weise beeinträchtigt werden. wobei imho eben die religion ebenso wenig eine rolle spielen darf wie hautfarbe, geschlecht oder was auch immer sonst an irrelevanten kriterien denkbar ist

(09-08-2011, 08:36)Theodora schrieb: Im Ramadan fasten Muslime und gehen trotzdem ihren Verpflichtungen und beruflichen Aufgaben nach

dann gibts doch auch kein problem - es ist ihr privatvergnügen

anders wäre es, wenn sie vor lauter erschöpfung (wegen des in der nacht ausgiebig gefeierten "fastenbrechens") tagsüber am schreibtisch oder der werkbank einschlafen


einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


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