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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
#61
(10-07-2012, 00:13)Ekkard schrieb: Es wäre mir lieber, wenn du das, was in den vielen Links steht, kurz zusammen gefasst hättest, wie den letzten Absatz. Ich bin ein "Landei" und muss mit einem begrenzten Funk-Kontingent zurecht kommen - kann also den Links nicht immer folgen - und jetzt vor Tagesende schon gar nicht.

Die Links führten zu Seiten von Sozialgemeinschaften. Folgt man diesen, kommt heraus, dass „Sozialgemeinschaft“ ein netter Begriff für „Alten- und Pflegeheim“ ist.

(10-07-2012, 00:13)Ekkard schrieb: Der zitierte Absatz trifft in seiner Bestimmtheit nicht zu, weder auf Religion noch Religionsgemeinschaft. Dazu ein paar Schlaglichter ...

"Religion" ist in der Tat ein schillernder Begriff, im Allgemeinen ist damit die Religionsgemeinschaft gemeint. Das andere ist die Lehre (Bibel, Katechismus, Koran, Hadithe etc.).

Der Absatz ist nicht zitiert, sondern meine Definition der Begriffe „Religion“ bzw. „Religionsgemeinschaft“. Ich brauche keine „Schlaglichter“, sondern klare Definitionen als Grundlage einer Diskussion, sonst redet man aneinander vorbei.

Kannst du begründen, warum du der Auffassung bist, meine Definition träfe nicht zu? Oder dass „Religion“ ein „schillernder“ Begriff sei? Im allgemeinen ist mit „Religion“ eben nicht „Religionsgemeinschaft“ gemeint“ - wie kommst du darauf?

(10-07-2012, 00:13)Ekkard schrieb: Was du allerdings beschreibst, ist die "Kirche", also die Organisationsform einer Religionsgemeinschaft - und so wie es sich anhört: römisch-katholischer Provenienz. In der Tat gibt es in Kirche Gesetze und Vorschriften, wie in einem Staat. Die katholische Kirche schreibt auch vor, was Glaube ist, nämlich die Lehrmeinung der römischen Kurie. Im Gegensatz dazu ist in den protestantischen Kirchen Glaube die innerste Überzeugung.

Willst du etwa behaupten, in den protestantischen Religionsgemeinschaften dürfe jede/r glauben, was er/sie will, so lange es nur die innerste Überzeugung sei? Ich erinnere an dieser Stelle beispielsweise an die „Kirchenzucht“.


(10-07-2012, 00:13)Ekkard schrieb: Man beachte diesen gravierenden Unterschied: Der römisch-katholische Christ kann eine andere innerste Überzeugung haben, als sein Glaube vorgibt. Somit reicht ein der Lehrmeinung entsprechendes Bekenntnis aus, römisch-katholisch zu sein. Das geht völlig formal und äußerlich.

Im Protestantismus sind solche formalen Bekenntnisse verpönt.

Das System Kirche ist sehr wohl änderbar z. B. durch Konzile oder Synoden.

Formal und äußerlich ist allein die Taufe ausschlaggebend, ein Bekenntnis ist notwendig. Aus der RKK kann man dann nicht wieder austreten. Vertritt man die vorgeschriebene Lehrmeinung nicht (mehr), ist man ein "Ketzer". Verpönte Glaubensbekenntnisse in den protestantischen Religionsgemeinschaften? Meinst du etwa die folgenden?
*http://www.ekd.de/glauben/bekenntnisse/index.html

Natürlich ist das System Kirche veränderbar, aber nur durch wenige Personen, nicht durch ihre Mitglieder. Wer Religionsgrundsätze ablehnt, muss schon seine eigene Kirche oder Sekte gründen.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#62
(10-07-2012, 09:55)schmalhans schrieb: Willst du etwa behaupten, in den protestantischen Religionsgemeinschaften dürfe jede/r glauben, was er/sie will, so lange es nur die innerste Überzeugung sei?

Warum sollte das so sein? Wer nicht an das Glaubensbild der Protestanten glaubt muss doch diesem Verein nicht länger angehören.

(10-07-2012, 09:55)schmalhans schrieb: Aus der RKK kann man dann nicht wieder austreten. Vertritt man die vorgeschriebene Lehrmeinung nicht (mehr), ist man ein "Ketzer".

Ist das für denjenigen der Austritt von Bedeutung, was die Organisation aus der er ausgetreten ist über ihn denkt?
Im Grunde dürfte es ihm doch sch...egal sein. Er hat mit dem Verein ja nix mehr am Hut.
Und wenn die RKK das nun mal so sieht, dann ist das halt so.
#63
(10-07-2012, 08:47)petronius schrieb: außerdem schreibt dir niemand vor, wie du feiertage zu verbringen hast - geh zur kirche oder schlaf dich aus, ist allein deine sache. langsam find ich das alles lächerlich

Dir ist der Begriff "stiller Feiertag" also nicht vertraut? Der Gesetzgeber schreibt genau vor, was an diesen Tagen nicht erlaubt ist. Mit welcher Begründung? Den Bedürfnissen der RGen.

Ich zitiere hier aus Wikipedia:
"Neben den Feiertagen schreiben die Feiertagsgesetze der einzelnen Länder sogenannte „stille Tage“ (in einigen Ländern auch als „stille Feiertage“ bezeichnet) vor, an denen besondere Einschränkungen zu beachten sind, die jedoch von Land zu Land unterschiedlich sind. Am bekanntesten ist wohl das Tanzverbot am Karfreitag, das in fast allen deutschen Ländern Gültigkeit besitzt. Auch erhalten Filmproduktionen nach der offiziellen Erklärung der FSK bezüglich des § 29 keine Feiertagsfreigaben, deren „Charakter diese[n] [stillen] Feiertage[n] so sehr widerspricht, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist“. In Sachsen und Bayern fallen auch einige hohe Kirchentage, die nicht gesetzlich arbeitsfrei sind (z. B. Mariä Empfängnis) unter den Schutz der stillen Tage. Der außer in Sachsen 1995 überall als Feiertag abgeschaffte Buß- und Bettag ist derart geschützt, auch dem Volkstrauertag als staatlich angeordnetem Gedenktag kommt in allen Ländern eine über den regulären Sonntagsschutz hinausgehende Bedeutung zu. Manchmal ist nur die Zeit des Hauptgottesdienstes geschützt, manchmal der ganze Tag und manchmal nur der Nachmittag und der Abend. Genaueres muss im Einzelfall den Feiertagsgesetzen der Länder entnommen werden."


Das eben ist nicht Pluralismus, sondern Gleichmacherei.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#64
(10-07-2012, 08:47)petronius schrieb: welcher erstens bei weitem nicht so dramatisch ist, wie du tust, und zweitens willst doch gerade du den pluralismus beschneiden, indem du religiöse riten kriminalisierst

Erstens ist das dein Eindruck, die Fakten zeigen in meinen Augen etwas anderes. Zweitens: nicht ich kriminalisiere religiöse Riten, das machen die Gerichte bzw. der Gesetzgeber. Ich mache mich lediglich dafür stark, dass Unmündige nicht zwangsweise in RGen aufgenommen werden, schon gar nicht mittels nicht revidierbarer Eingriffe.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#65
(10-07-2012, 10:06)Gundi schrieb: Ist das für denjenigen der Austritt von Bedeutung, was die Organisation aus der er ausgetreten ist über ihn denkt?
Im Grunde dürfte es ihm doch sch...egal sein. Er hat mit dem Verein ja nix mehr am Hut.
Und wenn die RKK das nun mal so sieht, dann ist das halt so.

Hier ein paar Beispiele, wie die Kirchen (und gerne auch mal die Mitmenschen in den Gemeinden) mit den Abtrünnigen umgehen.

*http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/310918_panorama/7738284_kirchenaustritt-gebuehren-und-schikanen

*http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2009/der-kirchenaustritt-als-arbeitsrechtliches-problem-04-2009.php
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#66
(10-07-2012, 08:47)petronius schrieb:
(09-07-2012, 22:02)schmalhans schrieb: Im übrigen will ich niemanden "eine reinwürgen", sondern den Einfluss der RGen auf die pluralistische Gesellschaft eingedämmt wissen

welcher erstens bei weitem nicht so dramatisch ist, wie du tust,

Dies kam gerade mit der Post rein:
"Wie weit die Machtausübung seitens der Kirchen in den Medien tatsächlich geht, und warum für die Kirchen andere Maßstäbe gelten als für jeden anderen Verein, darüber gab uns der WDR-Insider (Ulli Schauen) in seiner charmanten Art einen Überblick."
*http://hpd.de/node/13724

Paranoia?
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#67
(10-07-2012, 01:03)paradox schrieb:
(10-07-2012, 00:33)Harpya schrieb: Ist doch eigentlich immer noch gültig, das man beliebig lügen und betrügen darf um den Glauben voranzubringen, oder ?
Die Juden haben sowas Ähnliches.

Wo soll man denn beliebig lügen dürfen? Das stimmt sicher nicht.
Fatwa über die Lüge
Lügen ist in Ausnahmesituationen erlaubt

Vom Rechtsgutachtungsgremium der al-Azhar Moschee aus Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 11.03.2006)

Frage: Gibt es bestimmte Situationen, in denen man lügen darf?

Antwort: "Al-Bukhari und Muslim zitierten von Umm Kulthum: 'Ich habe Allahs Propheten, Muhammad, sagen hören: Ein Lügner ist nicht derjenige, der lügt, um Menschen miteinander zu versöhnen. Er sagt was Gutes und er beabsichtigt etwas Gutes.' Ziada sagte: 'Er (Muhammad) hat das Lügen nur in drei Fällen erlaubt: Im Krieg, zur Versöhnung der Menschen und in der Rede seiner Frau mit ihrem Ehemann oder in der Rede des Ehemannes mit seiner Ehefrau."


Weiter erklärt das Gremium: "Einige (muslimische) Rechtsgelehrte sind der Meinung, das Lügen sei nur in drei festgelegten Fällen erlaubt: Der Krieg ist eine strategische Handlung, bei der man lügen darf, um sein Ziel zu erreichen. Wer die Menschen miteinander versöhnen möchte, darf dies durch Lügen anstreben. Die Ehefrau oder der Ehemann sagen zueinander: 'Ich liebe dich,' obwohl die Wahrheit anders aussehen kann."

Quelle: *www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

Wenn das in so in allgemeinen Worten gefasst ist "im Krieg","um die Menschen zu versöhnen" kann man das fast beliebig auslegen, so dass es
keine Ausnahme mehr ist.

"in der Rede seiner Frau mit ihrem Ehemann oder in der Rede des Ehemannes mit seiner Ehefrau."
Also kann in der Ehe gelogen wereden, dass sich die Balken biegen.
#68
(09-07-2012, 23:25)Harpya schrieb: Gibt es nun die Vorschriften oder nicht, widerlege es ?
Warum sollte ich irgendetwas tolerien was die mindesten Grundfreiheiten
und das Recht auf körperliche Unversehrtheit einschränkt ?


darf ich noch einmal in erinnerung bringen, daß wir hier, ausgehend vom urteil zum beschneidungsverbot, das ganz alltägliche glaubensleben ganz normaler religiöser mitbürger zum thema haben und nicht die exzesse irgendwelcher fundamentalisten, kreuzzügler oder dschihadisten
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#69
(10-07-2012, 01:23)Artist schrieb:
(09-07-2012, 10:11)petronius schrieb: hallo atheist

hallo

aua - wie peinlich

das war nicht böse gemeint, ist wirklich ein tippfehler, bzw. schon weiter gedacht und dann falsch getippt

sorry!
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#70
(10-07-2012, 01:42)Harpya schrieb: Auch Erziehung: Ne schlichte Auster, igitt, roh, schlabrig...
Was fürn Blödsinn, kann man grillen, backen, frittieren, mit Speck umwickeln in den Ofen stecken, alles Vermittlung von knowhow, sprich Erziehung.
(was der Bauer nicht kennt, frisst er auch nicht)

würde ein genießer nie machen. die arme auster...

maximal zitrone, schon der spritzer tabasco ist reines chichi, und dazu ein glas gut gekühlten champagners

zubereitete austern sind für bauern usw.


so, das war jetzt mein beitrag off topic. könnten wir vielleicht auch sonst einfach wieder zum thema zurückfinden und die aufzählung möglichst abartiger religiöser zitate sowie das lustige erfinden neuer wörter ein wenig hintanstellen?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
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#71
(10-07-2012, 10:09)schmalhans schrieb: Dir ist der Begriff "stiller Feiertag" also nicht vertraut? Der Gesetzgeber schreibt genau vor, was an diesen Tagen nicht erlaubt ist

ist mir vertraut

du willst dann wohl auch auf dem friedhof party machen, während nebenan ein ebegräbnis stattfindet - weil du dir so was wie anstand und respekt vor den überzeugungen anderer "nicht vorschreiben lassen" willst?

heul doch...
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#72
(10-07-2012, 10:44)schmalhans schrieb: Hier ein paar Beispiele, wie die Kirchen (und gerne auch mal die Mitmenschen in den Gemeinden) mit den Abtrünnigen umgehen.

*http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/310918_panorama/7738284_kirchenaustritt-gebuehren-und-schikanen

*http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2009/der-kirchenaustritt-als-arbeitsrechtliches-problem-04-2009.php

schmalhans, wenn du was zu sagen hast, tu es hier und jetzt und in eigenen worten

deine beiträge mit links vollzuknallen und den lesern die arbeit zuzumuten, sich durchs netz zu klicken und herauszufinden, was du vielleicht gesagt haben willst, ist eine unhöflichkeit. ich zumindest ignoriere so was
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#73
(10-07-2012, 12:23)Harpya schrieb:
(10-07-2012, 01:03)paradox schrieb:
(10-07-2012, 00:33)Harpya schrieb: Ist doch eigentlich immer noch gültig, das man beliebig lügen und betrügen darf um den Glauben voranzubringen, oder ?
Die Juden haben sowas Ähnliches.

Wo soll man denn beliebig lügen dürfen? Das stimmt sicher nicht.
Fatwa über die Lüge
Lügen ist in Ausnahmesituationen erlaubt

also nicht "beliebig"

soeben haben wir dich der lüge überführt Icon_cheesygrin
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#74
(10-07-2012, 12:45)petronius schrieb:
(10-07-2012, 12:23)Harpya schrieb:
(10-07-2012, 01:03)paradox schrieb:
(10-07-2012, 00:33)Harpya schrieb: Ist doch eigentlich immer noch gültig, das man beliebig lügen und betrügen darf um den Glauben voranzubringen, oder ?
Die Juden haben sowas Ähnliches.

Wo soll man denn beliebig lügen dürfen? Das stimmt sicher nicht.
Fatwa über die Lüge
Lügen ist in Ausnahmesituationen erlaubt

also nicht "beliebig"

soeben haben wir dich der lüge überführt Icon_cheesygrin
Tja, dein gutes altes Muster, Sachen verkürzt, sinnentstellend zu zitieren.
Habe weiter unten ausgeführt:

"Wenn das in so in allgemeinen Worten gefasst ist "im Krieg","um die Menschen zu versöhnen" kann man das fast beliebig auslegen, so dass es
keine Ausnahme mehr ist."
#75
(10-07-2012, 12:40)petronius schrieb:
(10-07-2012, 10:09)schmalhans schrieb: Dir ist der Begriff "stiller Feiertag" also nicht vertraut? Der Gesetzgeber schreibt genau vor, was an diesen Tagen nicht erlaubt ist

ist mir vertraut

du willst dann wohl auch auf dem friedhof party machen, während nebenan ein ebegräbnis stattfindet - weil du dir so was wie anstand und respekt vor den überzeugungen anderer "nicht vorschreiben lassen" willst?

heul doch...

Nein, weder will ich Party auf einem Friedhof machen noch zulassen - wie kommst du darauf? Nur: wen stört eine (verbotene) Tanzveranstaltung in einem schalldichten Gebäude (von der man draußen nichts hört) mehr als die (erlaubte) in der privaten Wohnung nebenan? Den Kirchgänger? Ich feiere doch nicht in der Kirche oder mache Kirmes! Das ist albern!

Und hat mit Respekt oder Anstandsgeboten nichts zu tun. Respekt wäre, dass ich den Kirchgänger in der Ausübung seines Gottesdienstes nicht störe und er mir den Gang ins Theater nicht verbietet. Aber Respekt heisst bei dir ja: Der Kirchgänger geht in die Kirche, deshalb darfst du nicht ins Theater. Herzlichen Dank.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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