20-07-2012, 15:02
wenn ich jetzt religiös wäre, einem nicht religiösem beweisen zu müssen, nach seinen eigendefinierten maßstäben, das ich kein krimineller bin indem ich versuche es ihm recht zu machen...
nur weil ich meine nichtreligiös zu sein und er meint religiös zu sein. das der religiöse automatisch einem kriminellen generalverdacht unterliegen soll, grenzt oder ist ja schon "verfolgung" aufgrund "gesinnung".
nur weil ich meine nichtreligiös zu sein und er meint religiös zu sein. das der religiöse automatisch einem kriminellen generalverdacht unterliegen soll, grenzt oder ist ja schon "verfolgung" aufgrund "gesinnung".