(21-07-2012, 01:18)schmalhans schrieb:(20-07-2012, 15:02)Artist schrieb: wenn ich jetzt religiös wäre, einem nicht religiösem beweisen zu müssen, nach seinen eigendefinierten maßstäben, das ich kein krimineller bin indem ich versuche es ihm recht zu machen...
nur weil ich meine nichtreligiös zu sein und er meint religiös zu sein. das der religiöse automatisch einem kriminellen generalverdacht unterliegen soll, grenzt oder ist ja schon "verfolgung" aufgrund "gesinnung".
Ähm, wie kommst du auf Kriminelle? Abgesehen davon sind es ja immer noch die RGen, die Menschen aufgrund ihrer Gesinnung verfolgen.
?
Sorry, versteh diese Sätze nicht so. Weil... Zum einen Fragst du "wie kommst du auf Kriminelle?" - bezichtigst aber im nächsten Satzt, so kommst auf mich zumindestens rüber - noch eben "Religiöse" als "Täter" dar.... ? Ein "Täter" ist wohl nicht weit von einem "Kriminellem". Da hat man sich die Antwort doch schon selbst gegeben... ? ...