(28-02-2018, 12:58)Kreutzberg schrieb: Die Tradition wird für die Berechtigung des Papsttums auf Lebenszeit gerne angeführt.
(...)
> schade : ich habe den Eindruck, dass dieses Thema von geringem Interesse ist ... ?!
Das Thema ist sehr interessant.
Die Idee "Papst auf Lebenszeit" ist staatsrechtlich gesehen eine monarchistische Idee, konkret eine Wahlmonarchie
Wie alles, hat auch die Wahlmonarchie ihre Vor- und ihre Nachteile:
Nachteil: Der Monarch kann schwer abgesetzt werden. Eigentlich nur durch Putsch, und ein solcher ist nur bei offenkundiger Geisteskrankheit, offenkundiger Arbeitsunfähigkeit durch Alter oder Krankheit, offenkundiger Schädlichkeit erfolgversprechend. Solange sich der Monarch nur halbwegs an die Spielregeln hält, ist eine kaschierte Geisteskrankheit, allgemeine Gebrechlichkeit und Senilität, Reiseunfähigkeit, Unfähigkeit länger als eine halbe Stunde zu stehen oder zu sitzen, unchristliches Verhalten, schwerer Alkoholismus, kein Anlaßfall für einen Putsch.
Vorteil: Mit der Papstwahl endet das Konkurrenzverhalten der Bischöfe. Vor der Wahl ist Konkurrenzverhalten wünschenswert, es dauert ja nur kurze Zeit. Dann muß aber damit Schluß sein, ein weiteres Konkurrenzverhalten wäre schädlich.
Selbstverständlich wäre es möglich, das Prinzip der Wahlmonarchie dahingehend zu modifizieren, daß man vor der Papstwahl sagt, mit 80 ist Schluß.
Aber dies ist auch kein Allheilmittel, denn jede Jahreszahl der zwangsweisen Pensionierung ist willkürlich. Der eine funktioniert bis 85 sehr gut, ein anderer ist bereits mit 70 ausgemergelt
Schädlich wäre es, die Möglichkeit der Absetzung durch einfache oder qualifizierte Mehrheit der Bischöfe zu schaffen.
Da würden sich gleich nach der Papstwahl Phalanxen bilden. Abgeblitzte Kandidaten würden, anstatt zu arbeiten, Gefolgsleute um sich scharen, gegen den amtierenden Papst intrigieren, Psychiater kaufen, etc
Der Vatikan könnte zur Schlangengrube mutieren.