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(09-07-2017, 10:20)Ulan schrieb: Du redest auch dauernd von einer "Sadduzaeerschule", die es im fraglichen Zeitraum sowieso nicht gab
Glaubst Du wirklich, daß die Sadduzäer im Jahre 70 abschworen und geschlossen zu den Pharisäern überliefen?
Kann ausgeschlossen werden, daß ein
hartnäckiger harter Kern der Sadduzäer ihre Lehre an die Söhne weitergab ?
Der spätere verbissene innerjüdische Maimonidesstreit, von dem die Christenheit nichts mitbekam, ist doch kein schwaches Indiz . . .
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09-07-2017, 18:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-07-2017, 18:29 von Ulan.)
Es geht bei so etwas, genau wie bei Deinem Gerede von den Qumran-Rollen als Verschwoerung des Mossad, darum, dass Du bitte schoen solche Aussagen belegst. Vorstellen kann ich mir viel, und wenn ich mir etwas vorstelle, was von der allgemein akzeptierten Erklaerung fuer einen Sachverhalt abweicht, mache ich mir wenigstens die Muehe, zu erklaeren, wie die bekannten Fakten damit in Einklang zu bringen sind. So ist z.B. bei den Qumran-Rollen klar, dass sie aus dem 1. vorchristlichen Jahrhundert stammen. Wie passt das also zu Deiner Verschwoerungstheorie? Erst einmal gar nicht.
Und was die Sadduzaeer angeht, sind sie mit dem Untergang Judaeas aus der Geschichte verschwunden. Wenn Du das anders siehst, musst Du zumindest irgendeine Evidenz vorlegen; ansonsten bleibt das sinnloses Gelaber. Umd mit dem Koran hat das Ganze schon rein gar nichts zu tun.
Ich moechte Dich darauf hinweisen, dass diese Deine Beitraege nur deshalb diese Antwort bekommen haben und nicht geloescht wurden, weil HJS6102 schon darauf geantwortet hatte. Ansonsten bist Du jetzt oft genug der Frage nach Belegen nicht nachgekommen, was ansonsten eine automatische Loeschung nach sich zieht.
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10-07-2017, 00:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2017, 00:27 von Bion.)
Beiträge von Sinai entfernt.
Behauptete Sachverhalte müssen belegt werden. Wird einer Aufforderung, Belege beizubringen, nicht entsprochen, werden die Einträge als Spams gewertet. Im Wiederholungsfall gibt es eine Verwarnung!
MfG B.