21-06-2011, 20:45
Ok, ein Fahhrad soll also identifizierbar sein. Meine gestellte Frage, woran die Identifizierung gebunden werden soll, wurde bislang nicht beantwortet.
Was ist mit den Fahrrädern, die plötzlich verstaubt aus dem Keller genommen und dann benutzt werden, auch erfassen? Was tritt ein, wenn Fahrräder geklaut bzw. die Nummerschilder geklaut werden, haftet hier der ursprüngliche Halter, der wo bitte dann registriert ist? Wer kommt für die Kosten überhaupt auf?
Nächste Ebene: Dann bitte auch Kennzeichnung für Fußgänger, die sich rüpelhaft im Straßenverkehr benehmen und sich per pedes sehr schnell entziehen können!
Daß Radfahrer von Autofahrer durch zugeparkte Radwege auf die nicht vorgesehene Straße gezwungen werden, bislang kein Wort!
Daß Kommunen Radfahrwege im offenen Straßenverkehr enden lassen und nebenbei dann auch Autofahrer in Konflikte bringen, weil da plötzlich ein Radfahrer auftaucht, der sich an die gesetzlich vorgegebene Fahrstrecke gehalten hat, bislang kein Wort!
Daß Autofahrer, die verbotenerweise mit dem Handy telefonieren, "versehentlich" Radfahrer und Fußgänger in Gefahr bringen, bislang kein Wort!
Ein bißchen einseitig die Darstellungen hier - übrigens, bei allen Mängel, es gibt auch hier Lösungen, zum Teil praktiziert in HN, und hier gibt es rein zufällig diese Ärgernisse nicht, auch wenn die Radfahrer auch hier sehr stiefmütterlich behandelt werden!
Wünsche gutes Nachdenken!
Gruß
Was ist mit den Fahrrädern, die plötzlich verstaubt aus dem Keller genommen und dann benutzt werden, auch erfassen? Was tritt ein, wenn Fahrräder geklaut bzw. die Nummerschilder geklaut werden, haftet hier der ursprüngliche Halter, der wo bitte dann registriert ist? Wer kommt für die Kosten überhaupt auf?
Nächste Ebene: Dann bitte auch Kennzeichnung für Fußgänger, die sich rüpelhaft im Straßenverkehr benehmen und sich per pedes sehr schnell entziehen können!
Daß Radfahrer von Autofahrer durch zugeparkte Radwege auf die nicht vorgesehene Straße gezwungen werden, bislang kein Wort!
Daß Kommunen Radfahrwege im offenen Straßenverkehr enden lassen und nebenbei dann auch Autofahrer in Konflikte bringen, weil da plötzlich ein Radfahrer auftaucht, der sich an die gesetzlich vorgegebene Fahrstrecke gehalten hat, bislang kein Wort!
Daß Autofahrer, die verbotenerweise mit dem Handy telefonieren, "versehentlich" Radfahrer und Fußgänger in Gefahr bringen, bislang kein Wort!
Ein bißchen einseitig die Darstellungen hier - übrigens, bei allen Mängel, es gibt auch hier Lösungen, zum Teil praktiziert in HN, und hier gibt es rein zufällig diese Ärgernisse nicht, auch wenn die Radfahrer auch hier sehr stiefmütterlich behandelt werden!
Wünsche gutes Nachdenken!
Gruß
