22-06-2011, 07:29
Zitat:Nun man kann Rahmennummer und ein Foto zusammen mit der Nummer registrieren. Bei dem System "Bürgernummer" spielt es keine Rolle, auf wessen Fahrrad du radelst. Eine "Bürgernummer" zu klauen, ist letztlich dasselbe wir Urkundenfälschung (fremde Personalpapiere). Kein unbekanntes Problem.Und woher wird das Personal genommen, die bspw. kontrollieren, ob gezeigte "Bürgernummer" mit dem eingesetzten Fahrrad übereinstimmen? Die Manipulierungsmöglichkeit ist doch hier völlig offen.
Wie soll bspw. der Registrierungs- und Kontrollaufwand geregelt werden? Der Gesetzgeber kommt ja heute bereits seinen Pflichten im Gesetzgebungsverfahren nicht nach...
Mittlerweile fahren bei uns ausgewiesene Kräfte des Ordnungsamtes per Fahrrad durch die Fußgängerzone, um Schnellfahrer zu stellen. Mehr (und lohnender) sind sie allerdings damit beschäftigt, Kippensünder zu stellen. Da rauscht dann schon mal ein flitziger Botenfahrer vorbei (übrigens bis auf ein paar Jugendliche hier die einzigen, die entsprechend auffallen) und die beiden Kontrolleure haben nicht einmal mehr Zeit und Gelegenheit, einen solchen Fahrer per Fernglas zu erfassen, geschweige denn, die Verfolgung aufnehmen zu können.
Gruß
