26-06-2011, 08:11
Gerhard schrieb:bei Deinen Bekannten hättest Du ja schließlich sagen können, wer gefahren wär.Stimmt nicht ganz. Ich hätte nur sagen können, wer vermutlich gefahren ist, aber auch nicht wann und auch nicht, ob noch jemand anderes vertraulich ausgeliehen hatte.
Da müßte man im Grunde genommen die Mofa- /Mopedregulierung übernehmen, damit wäre dann auch eine entsprechende Haftpflicht geklärt. Fragt sich nur, ab welchem Alter das dann bindend sein sollte. Und darf ein bspw. 5-jähriger, der eben Rad fahren gelernt hat, dann auch fahren?
Dann käme gleich die nächste Problemstellung: Was macht man mit den "Rollbrettern" (komme nicht auf den Namen, sorry)? Inliner gelten bekanntlich als Fußgänger. Die "Rollbretter" düsen nach meiner Beobachtung häufig aggressiver durch die Landschaft als die Radler, weil sie auch "bessere" Möglichkeiten dazu haben.
Worauf ich hinaus will, im nicht-motorisieren Bereich ist es meiner Ansicht nach - oder nach meiner bisherigen Erkenntnis - kaum möglich, eine wirkliche Grenze zu ziehen. Wenn ich als Fußgänger einen teuren Unfall verursache und keine Privathaftplicht habe, stehe ich so unglücklich da wie der Radfahrer ohne Versicherung. Somit müßte also eine Haftpflicht für jeden Bürger, der zur Haftung herangezogen werden kann, verpflichtend abgeschlossen werden... Oder, sehe ich da etwas falsch?
Gruß
