26-06-2011, 19:17
Bei fünfjährigen oder jüngeren Kindern ist das, so weit mir bekannt, noch eine ganz andere Frage.
Es kommt sich da wohl auf die Haftpflichtversicherung der Eltern an und ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorhanden war.
Möglicherweise sind Situationen denkbar, wo keiner für einen eventuell entstehenden Schaden haftet, wenn zum Beispiel die Aufsichtspflicht gar nicht verletzt wurde.
Dazu möchte ich mich jedenfalls nicht verbindlich äußern.
Es kommt sich da wohl auf die Haftpflichtversicherung der Eltern an und ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorhanden war.
Möglicherweise sind Situationen denkbar, wo keiner für einen eventuell entstehenden Schaden haftet, wenn zum Beispiel die Aufsichtspflicht gar nicht verletzt wurde.
Dazu möchte ich mich jedenfalls nicht verbindlich äußern.