27-06-2012, 17:53
(27-06-2012, 17:11)Gundi schrieb: Prinzipiell denke ich, sollte mit der Beschneidung so lange gewartet werden, bis dass Kind in einem Alter ist dies eigenständig zu entscheiden.
In Deutschland ist das Alter der religiösen Mündigkeit auf 14 Jahre festgelegt.
(27-06-2012, 17:11)Gundi schrieb: Andererseits finde ich, wird hier doch stark übertrieben. Solche reißerischen Kommentare wie: "Recht der Eltern auf freie Ausübung sämtlicher religiöser Riten - und seine sie noch so brutal" (Schmalhans) oder "muss man seine Religion mit der Folter an Kindern durch Entfernen von körperlichen Teilen... " (Harpya) verzerren doch stark das reale Bild. Ebenso die Gleichsetzung der Beschneidung von Jungen mit "Schädelverformungen, das Fußverstümmeln in östlichen Kulturen" und der Beschneidung von Mädchen ist doch etwas sehr dramatisch.
Alle diese Veränderungen sind nicht umkehrbar. Wo siehst du also den Unterschied? Ist ja bloß ein kleiner Schnitt? Das Urteil wurde ja nicht ins Blaue gesprochen - es wurde an einem konkreten Fall festgemacht, bei dem ein Junge seit mehreren Tagen an den Folgen - starke Blutungen - litt. Interessanterweise argumentieren die Religionsgemeinschaften ja selber mit der Gefährlichkeit des Eingriffs ...
(27-06-2012, 17:11)Gundi schrieb: Und ich wage auch zu behaupten dass die Mehrzahl der Beschnittenen keinerlei Probleme mit ihrem Zustand haben.
Auf welcher Grundlage kannst du das zu behaupten?
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)