27-06-2012, 21:14
(27-06-2012, 20:59)Harpya schrieb: Natürlich benutzen Ärzte Werkzeuge, ich habe die Asicht dahinter angesprochen.
Du hast mir noch nicht geantwortet, wo Brutalität/Körperverletzung für dich anfängt, wenn man es nicht sieht ?
Sicherlich kann man Beschneidungen als Verletzung des Rechtes auf Unversehrtheit anklagen. Dem würde ich mich auch nicht widersetzen.
(27-06-2012, 20:59)Harpya schrieb: Das Berliner Beispiel ist ja mal nett, wenn man die Leute auf ach so harmlose Beschneidungen anspricht sind die auch noch zu ganz anderen
Aktionen fähig,interessant.
Ha, ha... bist du witzig. Von harmlosem drauf "ansprechen" kann bei deinen Vergleichen ja wohl kaum die Rede sein. Natürlich wird man nichts erreichen wenn man den Leuten vorwirft ihre Beschneidungen seien gleichzusetzen mit Ohren abschneiden, Kindstötungen und dergleichen...
(27-06-2012, 20:59)Harpya schrieb: Natürlich gibt es Abstufungen...
Ach, ganz plötzlich gibt es die?
Dann bitte ich meine Argumente für die von mir vorgebrachte Abstufung auch als solche zu aktzeptieren und mir nicht pausenlos zu unterstellen ich würde Beschneidungen und Folter verherrlichen.
(27-06-2012, 20:59)Harpya schrieb: Ich kann da eigentlich nur schliessen, dass das geltendes Recht auf körperliche Unversehrtheit deiner Einstellung widerspricht,
Keine Ahnung wie du darauf kommst.
(27-06-2012, 20:59)Harpya schrieb: bzw. das Rechtswesen noch ein wenig erarbeitet werden muss..
Keine Ahnung was du damit meinst. Sorry.