27-06-2012, 21:43
(27-06-2012, 21:24)Harpya schrieb: Hier ist die Rechtslage eindeutig. Wenn eine Organisation ihre Mitglieder dazu anstachelt
illegale Handlungen oder Straftaten zu begehen,
muß sie als kriminelle Vereinigung angesehen werden.
Eine solche Organsiation wäre dann zu verbieten.
wo bitte ist die rechtslage eindeutig, daß es sich bei der von der religion geforderten beschneidung um anstiftung zu straftaten handelt?
das urteil von köln dürfte in der nächsten instanz kassiert werden, und deine splatterfantasien sind einfach nur off topic
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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