27-06-2012, 21:54
Zum Thema.
Aus der Urteilsbegründung:
Das Kölner Landgericht hatte die religiöse Beschneidung von Jungen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil als strafbare Körperverletzung bewertet. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt aus Sicht der Kölner Richter das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" bewertet und den Bundestag als Gesetzgeber aufgefordert, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen".
Wenn sich das Selbstbestimmungsrecht von Vereinen über das individuelle Recht des Einzelnen hinwegsetzen will und kann
werden der Willkür der jeweiligen Sekten in ihren Reihen Tür und Tor geöffnet.
Was irgendwo auf der Welt üblich sein mag berechtigt ja wohl keinen hier seinen unbeschränkten
Spielraum auszuleben.
Irgendjemand irgendetwas abzuschneiden ist nun mal eine Körperverletzung, kann sich sich einer winden wie er will.
Die Unbeteiligten sprechen doch hier auch nur wie ein Blinder von der Farbe.
Aus der Urteilsbegründung:
Das Kölner Landgericht hatte die religiöse Beschneidung von Jungen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil als strafbare Körperverletzung bewertet. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt aus Sicht der Kölner Richter das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" bewertet und den Bundestag als Gesetzgeber aufgefordert, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen".
Wenn sich das Selbstbestimmungsrecht von Vereinen über das individuelle Recht des Einzelnen hinwegsetzen will und kann
werden der Willkür der jeweiligen Sekten in ihren Reihen Tür und Tor geöffnet.
Was irgendwo auf der Welt üblich sein mag berechtigt ja wohl keinen hier seinen unbeschränkten
Spielraum auszuleben.
Irgendjemand irgendetwas abzuschneiden ist nun mal eine Körperverletzung, kann sich sich einer winden wie er will.
Die Unbeteiligten sprechen doch hier auch nur wie ein Blinder von der Farbe.