27-06-2012, 22:02
(27-06-2012, 21:54)Harpya schrieb: Zum Thema.
Aus der Urteilsbegründung:
Das Kölner Landgericht hatte die religiöse Beschneidung von Jungen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil als strafbare Körperverletzung bewertet. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt aus Sicht der Kölner Richter das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte das Urteil als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" bewertet und den Bundestag als Gesetzgeber aufgefordert, "die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen".
ich glaube nicht, daß in der urteilsbegründung was vom zentralrat stand
zitier bitte anständig
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)