29-06-2012, 09:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-06-2012, 10:03 von schmalhans.)
(29-06-2012, 07:29)petronius schrieb:(28-06-2012, 23:07)schmalhans schrieb: Oh, dann machen jetzt also die Betroffenen selbst (sprich: die beschneidenden Religionsgemeinschaften) ihre Gesetze?
inerhalb ihrer religionsgemeinschaft?
ja sicher doch!
(28-06-2012, 23:07)schmalhans schrieb: Anders und überspitzt gesagt: Einführung der Scharia?
blödsinn!
niemand schreibt allgemein verbindlich die beschneidung vor
Das habe ich auch nicht gesagt und gemeint, sondern die Zulässigkeit besonderer "Gesetze" für religiöse Gemeinschaften. So wie etwa neulich eine deutsche Richterin einem marokkanischen Ehemann erlaubte, seine Frau zu züchtigen, denn das sei "in Ihrem Kulturkreis nicht unüblich" ...
*http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/justizskandal-scharia-in-deutschland/825384.html
Und genau dagegen richtet sich mein Zorn und mein Engagement. Denn dabei bleibt es dann erfahrungsgemäß nicht.
Zum Beispiel zieht die Ausrufung einer Fatwa gerne mal einen Messerstich oder -schnitt nach sich, der dann dummerweise tödlich verlaufen kann. In beiden Fällen ist es ja nur ein "kleiner Eingriff" mit irreversiblen Folgen. Aber sollen die Religionsgemeinschaften das doch bitte unter sich regeln ... Oder wie jetzt? (Zur Einnerung - der Junge, der die Grundlagen des Falls und Urteils bildete, hatte seit vier Tagen starke Blutungen).
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)

