29-06-2012, 17:59
(29-06-2012, 16:28)petronius schrieb:(29-06-2012, 15:32)schmalhans schrieb: Das habe ich getan um deutlich zu machen, dass unsere Gerichte dann religionsgesetzliche Eigenarten - wie eben das Züchtigen des weiblichen Ehepartners - zulassen müssten
nein
aber wo kein kläger, da kein richter
Kein Kläger? Hast du den Fall der in Deutschland lebenden marokkanischen Frau, den ich dir brachte, nicht gelesen? Und die, die sich nicht trauen, den Weg vor Gericht zu gehen? Wie weise ich als junges Mädchen den Zwang zur Religionsausübung nach? Oder dass meine Brüder mich vielleicht "ehrentöten" wollen?
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)

