29-06-2012, 23:07
(29-06-2012, 15:12)Koon schrieb: Ich gehe auch fest davon aus das Urteil an einem einzigen Fall festgemacht ist, und Komplikationen durch den Fehleingriff entstanden sein muß. Heutzutage werden Beschneidungen unter Ärtzliche Beobachtung in OP Saal eingeführt, für eine Beschneidung, nicht nur Religiöse Gründe, sondern eine einfache Begründung wie Hygiene reicht schon völlig aus.
Hier wird ja mit dem Urteil kein ganz neues Fass aufgemacht,
strafbar war das schon lange im Rahmen von Körperverletzungen..
Körperverletzungen sind allgemein nach StGb strafbar, im speziellen :
"Anders liegt der Fall bei Beschneidungen, die ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen werden (etwa aus ästhetischen, hygienischen, rituellen oder religiösen Gründen). Dann ist eine Einwilligung der Personensorgeberechtigten stets unwirksam, weil solche Eingriffe in die körperliche Integrität nicht dem "Wohl des Kindes" entsprechen. Ein Operateur, der an einem minderjährigen und nicht einsichtsfähigen Jungen eine medizinisch nicht notwendige Zirkumzision vornimmt, macht sich strafbar, jedenfalls wegen (einfacher) Körperverletzung nach § 223 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (in der Regel dürfte sogar eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 des Strafgesetzbuchs vorliegen). Auch die Eltern machen sich in solchen Fällen strafbar, nämlich wegen Beteiligung an der Körperverletzung."
Quelle:
Holm Putzke: Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge, in: H. Putzke u.a. (Hrsg.), Strafrecht zwischen System und Telos, Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg, Mohr Siebeck: Tübingen 2008, S. 669-709
Holm Putzke: Juristische Positionen zur religiösen Beschneidung, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2008, S. 1568-1570
Holm Putzke: Rechtliche Grenzen der Zirkumzision bei Minderjährigen. Zur Frage der Strafbarkeit des Operateurs nach § 223 des Strafgesetzbuches, in: Medizinrecht (MedR) 2008, S. 268-272
Zum Mediizinrecht:
*http://www.geburtskanal.de/Putzke_Beschneidung_MedR_2008.pdf
