30-06-2012, 02:33
(29-06-2012, 23:07)Harpya schrieb: Hier wird ja mit dem Urteil kein ganz neues Fass aufgemacht,
strafbar war das schon lange im Rahmen von Körperverletzungen..
Die von dir angegebenen Quellen beziehen sich ja nur auf die Rechtsmeinung von Holm Putzke.
Es gibt auch Juristen, die anderer Auffassung sind.
Nun, das war jetzt ein Einzelurteil eines Landesgerichts. Dieses Urteil muss von anderen Gerichten nicht übernommen werden, wir haben hier nicht das Präjudiziensystem wie in Amerika. Sie ist aber richtungsweisend. Allerdings kann ein höheres Gericht dieses Urteil aufheben, bzw. anders entscheiden.
Übrigens selbst eine Impfung stellt eine Körperverletzung im Sinne dieses Gesetzes dar, auch wenn ich jemandem die Haare rauszupfe. Da gibt es ziemlich kleinliche Dinge.
Es kommt dann auf die Schwere der körperlichen Beeinträchtigung und den nachteiligen Folgen an für die Beurteilung des Strafmaßes, sowie ob es eine Einwilligung durch den Geschädigten bzw. Obsorgeberechtigten gab oder ob es aus anderen Gründen gerechtfertigt erschien.
Es wäre außerdem nicht das erste Mal, das ein Urteil eines Landesgerichts von einem höheren Gericht wieder revidiert und aufgehoben wurde.
with great power comes great responsibility
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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