(30-06-2012, 07:19)d.n. schrieb: Du vergisst hier ein paar Dinge: Erstens wird Abtreibung zu einem zeitpunkt vorgenommen, wo es sich hart gesagt um eine noch nicht selbstständige Zellansammlung handelt, also noch kein Individuum vorhanden ist,..dass hier unterschiedliche Ansichten aufeinanderprallen ist wünschenswert, eben um eine "Selbstkontrolle" der ethischen Werte zu erhalten,..
Es handelt sich bereits um eine Lebensform. Auch Organe kann man bereits nachweisen, siehe Herz.
Zitat:zweitens haben sich hier sehr wohl ein paar Beschnittene zu Wort gemeldet, und ich habe meines Erachtens da durchaus mehr Mitspracherecht als du als Unbetroffener,..Touché.
Aber dann müsste es doch mehrere Beschnittene geben, die sich dazu äußern.
Ich finde auch keine Studien dazu. In Foren wird alles mögliche geschrieben, auch dass ein beschnittener Mann länger ausdauern können soll. Was ja dann manche Frauen wiederum freuen sollte. Keine Ahnung was der Wahrheit entspricht. Vll. Ist deine Situation nicht verallgemeinerungsfähig?
Zitat:und Drittens: Was ist besser? das das Kind eben erst mit 14 Jahren aus freiem Willen beschnitten wird, oder das hier "religiösen Traditionen" ein Hoheitsrecht über die zukünftige Einstellung des Minderjährigen zugestanden wird? Ich persönlich würde den Arzt, der mich beschnitten hat, auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Körperverletzung und was weisichnoch verklagen, wenn, und das ist der Punkt, du zum Zeitpunkt deiner Volljährigkeit keine Möglichkeit mehr zum Zugriff auf diese Personen hättes, da eben die Verjährungsfristen längst gegriffen haben,..Mir wurden als Kind die Mandeln entfernt, weil man dachte, ich könnte dann besser atmen, weil ich Asthma habe. Hat aber vor den noch kommenden Atemproblemen nicht wirklich geholfen. Kann man da auch noch was machen?
Zitat:Es wäre doch eine einfache Lösung, die Verjährungsfristen für derartiges so weit anzuheben, dass die Betroffenen mit Volljährigkeit noch auf die Verursacher zurückgreifen könnten,...
Das Problem bei solchen Sachen ist meistens eine Kausalität nachzuweisen. Wenn es so wäre, dass jeder Beschnittene denselben Lustverlust erleidet, könnte man da schon was machen. Wichtig ist auch, ab wann der Lustverlust eingetreten ist bei der Berechnung der Verjährung. Also unter Umständen kannst du da schon was machen, wenn man auch dieses neue Urteil bedenkt.
with great power comes great responsibility
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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