02-07-2012, 16:57
N.B.: Zunächst mal nur ein Danke - nicht nur (!!), aber doch besonders an "d.n.", an "Schmalhans" und an "Mustafa"!
Ich bevorzuge ein Klima der Nachdenklichkeit, des ruhigen Abwägens, der ruhigen Erörterung. Argumente werden gesammelt und gegenübergestellt.
Für mich gilt: Wo kein Konsens herzustellen ist, bleibt der Dissens bestehen. Nur dort, wo notwendigerweise (im Ursinn des Wortes) entschieden und gehandelt werden muss, wird der nicht auflösbare Dissens klugerweise über den Kompromiss ausgeglichen, um so Zusammenleben nicht übermäßig zu belasten oder gar zu gefährden.
Daher berührt mich an Euren Beiträgen angenehm, dass "Polarisierung nicht Euer Ding" ist, dass Ihr nicht "auf Sieg spielt". Denn, wo es keine Sieger gibt, gibt es auch sicher keine Verlierer.
Meine Position in der Sache: Bei der Beachtung elementarster Regeln der Körperhygiene sind gesundheitliche Schäden bei Verbleib der ja auch schützenden Vorhaut nicht zu erwarten. Damit ist - wie schon hier öfter argumentiert - eine Beschneidung von unmündigen Jungen hier und heute absolut unnötig.
Zugleich aber sollte bei der Verfolgung von Verstößen gegen den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, in jedem Falle auch die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt und angemessen beantwortet werden.
So gibt es Fragen, die man Gerichten besser nicht stellen sollte, weil diese sonst - hoffentlich nur gezwungener Maßen - zu Urteilen, Regelungen, Entscheidungen kommen (müssen), die zwar alles regeln, aber dem Leben und insbesondere dem "Zusammenleben" nicht dienen.
Kant hat - so ungefähr(?) - gesagt: Handle so, dass dein Handeln Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung sein kann.
Hätte er nicht besser formulieren sollen: Handle so, dass dein Handeln für das zwischenmenschliche Zusammenleben förderlich ist.
Die Beachtung dieser minimalen Abwandlung der Kant'schen Maxime
scheint mir, sowohl für den konkreten Sachfall als auch für die Führung unseres Gesprächs zu diesem Thema, überaus hilfreich.
Mit freundlichem Gruß
dalberg
Ich bevorzuge ein Klima der Nachdenklichkeit, des ruhigen Abwägens, der ruhigen Erörterung. Argumente werden gesammelt und gegenübergestellt.
Für mich gilt: Wo kein Konsens herzustellen ist, bleibt der Dissens bestehen. Nur dort, wo notwendigerweise (im Ursinn des Wortes) entschieden und gehandelt werden muss, wird der nicht auflösbare Dissens klugerweise über den Kompromiss ausgeglichen, um so Zusammenleben nicht übermäßig zu belasten oder gar zu gefährden.
Daher berührt mich an Euren Beiträgen angenehm, dass "Polarisierung nicht Euer Ding" ist, dass Ihr nicht "auf Sieg spielt". Denn, wo es keine Sieger gibt, gibt es auch sicher keine Verlierer.
Meine Position in der Sache: Bei der Beachtung elementarster Regeln der Körperhygiene sind gesundheitliche Schäden bei Verbleib der ja auch schützenden Vorhaut nicht zu erwarten. Damit ist - wie schon hier öfter argumentiert - eine Beschneidung von unmündigen Jungen hier und heute absolut unnötig.
Zugleich aber sollte bei der Verfolgung von Verstößen gegen den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, in jedem Falle auch die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt und angemessen beantwortet werden.
So gibt es Fragen, die man Gerichten besser nicht stellen sollte, weil diese sonst - hoffentlich nur gezwungener Maßen - zu Urteilen, Regelungen, Entscheidungen kommen (müssen), die zwar alles regeln, aber dem Leben und insbesondere dem "Zusammenleben" nicht dienen.
Kant hat - so ungefähr(?) - gesagt: Handle so, dass dein Handeln Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung sein kann.
Hätte er nicht besser formulieren sollen: Handle so, dass dein Handeln für das zwischenmenschliche Zusammenleben förderlich ist.
Die Beachtung dieser minimalen Abwandlung der Kant'schen Maxime
scheint mir, sowohl für den konkreten Sachfall als auch für die Führung unseres Gesprächs zu diesem Thema, überaus hilfreich.
Mit freundlichem Gruß
dalberg

