07-07-2012, 19:02
(07-07-2012, 13:20)petronius schrieb: Aus dem Verbot von Beschneidungen müßte sich dem zu Folge auch ein klerikales Verbot von Taufen ergeben...Vielleicht könnte man viel Diskusionnen über religöse Handlungen entgehen, wenn man mehr dazu überginge, symbolische Gesten/Handlungen statt
tatsächlicher Handlungen auszuführen, so eine Art Luftgitarre.
Funktioniert doch in anderen Bereichen (Saft statt Wein etc.).
Gibts auch Warmwassertrauma ?
(07-07-2012, 17:46)Ekkard schrieb: Im Gegensatz zur Genitalverstümmelung von Mädchen ist die Beschneidung bei Jungen hinnehmbar - mehr aber auch nicht.Zu den Mädchen, die minimalste Form ist die Beseitigung des Häutchens über der Klitoris, sehe da keinen Unterschied zu der Beschneidung bei den Jungs.
Andererseits: Würde eine Vielzahl von Beschnittenen, später die Gerichte anrufen und ihre Eltern und Paten wegen Körperverletzung verklagen, so berkämen sie wohl Recht. Und so entspräche es auch meinem Verständnis.
Zum Recht, wie ein anderer Diskutant hier bereits ausgeführt hat, ist die Verjährungsfrist bereits normalerweise überschritten, bin durchaus seiner Meinung, das eine Anhebung der Verjährungsfrist einige Vefahren in Gang brächte die evtl. zu einem in Betracht ziehen eines Umdenkens beitragen könnte.
