10-07-2012, 17:45
(10-07-2012, 17:22)Harpya schrieb: Hier ist keine Selbstbeschneidung gemeint, sondern an Anderen, in diesem Fall speziell an Kindern/Kleinkindernauch dann ist die beschneidung nicht verboten, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Zitat: und da halte ich z.B. es nun mal fürs.o.
unzulässig, siehe auch Strafgesetzbuch Körperverletzungen.
wenns keinen medizinischen grung gibt, bin ich völlig deiner meinung.

