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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
#10
(10-07-2012, 17:22)Harpya schrieb: Hier ist keine Selbstbeschneidung gemeint, sondern an Anderen, in diesem Fall speziell an Kindern/Kleinkindern
auch dann ist die beschneidung nicht verboten, wenn sie medizinisch notwendig ist.

Zitat: und da halte ich z.B. es nun mal für
unzulässig, siehe auch Strafgesetzbuch Körperverletzungen.
s.o.
wenns keinen medizinischen grung gibt, bin ich völlig deiner meinung.


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RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - von elTopo - 10-07-2012, 17:45

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