10-07-2012, 18:00
(10-07-2012, 17:41)petronius schrieb: aber die frage ist, ob die wenigen einzelfälle auch dann zu einem verbot allgemeinen verbot geführt hätten, wenn es sih um die mehrheitsreligion gehandelt hätte
Eventuell nicht. Allerdings sollte dass nicht die Grundlage für eine Entscheidung sein.
(10-07-2012, 17:41)petronius schrieb: anders gesagt: stell dir vor, ein kind bekommt bei der taufe wasser in die luftröhre und entwickelt eine aspirationspneumonie. kannst du dir vorstellen, daß auf diesen einzelfall hin taufen allgemein verboten werden?
Es geht den Richtern wohl weniger um die Gefahr während des Aktes selbst, sondern um einen Eingriff in das Unversehrtheitsrecht des Kindes.
(10-07-2012, 17:41)petronius schrieb:(10-07-2012, 17:17)Gundi schrieb: Hier stimme ich dir weitestgehend zu. Andererseits: Hat der Staat nicht auch eine Pflicht seine Bürger zu schützen?
vor sich selbst?
nein
Ich hatte ja noch mehr geschrieben, ne...

(10-07-2012, 17:41)petronius schrieb:(10-07-2012, 17:17)Gundi schrieb: Nun, die Beschneidungsdebatte ist eigentlich ein gutes Beispiel dafür dass auch konstruktive Auseinandersetzungen zu keiner befriedigenden Lösung führen müssen
welche "konstruktiven Auseinandersetzungen"?
hab ich was nicht mitgekriegt?
Du magst es vieleicht nicht mitbekommen haben, aber zwischen drin gab es durchaus interessante Beiträge von zb. d.n. und mustafa.