10-07-2012, 22:48
Ein Jurist, oder ein Gericht sind nicht das Maß aller juristischen Dinge.
Ich habe auch mit Rechtswissenschaften zu tun und kann Euch versichern, dass es in der Juristerei zu allen Dingen immer zig Meinungen gibt. Die Frage ist nur, welche sich über einen langen Zeitraum durchsetzt, bis sich dann wieder eine andere Meinung etabliert.
Herr Holm Putzke hat sich jetzt bei diesem Thema einen Namen gemacht.
Je nach Rechtsansicht, stellt vieles eine Körperverletzung dar, zb auch wenn man jemandem ein einzelnes Haar rauszupft, nach anderer Ansicht müssen es schon mehrere Haare sein und geeignet die körperliche Integrität der Person auch zu beeinträchtigen.
Es stellt zb keine strafbare Ehrenbeleidigung dar, wenn man jemanden allein unter vier Augen beleidigt, beschimpft, rassistisch verspottet usw.
Aus juristischer Sicht ist nicht jeder medizinische Eingriff (zB chirurgische Operation, Injektion mit einer Spritze) nicht allein deshalb eine Körperverletzung und damit rechtswidrig, weil das Kind nicht eingewilligt hat bzw. es keine medizinische Indikation dafür gibt.
Eltern geben bspw die Einwilligung für sämtliche Injektionen als Vorbeugemaßnahme zugunsten ihres Kindes.
Für mich persönlich bleibt rechtlich zu beachten, dass hier eine religiöse Tradition sich quasi gewohnheitsrechtlich etabliert hat.
Unser Rechtssystem nimmt Rücksicht auf Gewohnheitsrecht und Bräuche, die wenn sie von allen Anwendern und Teilnehmern akzeptiert und geübt werden, in der Meinung, es handle sich um verbindliches Recht, auch Rechtsgültigkeit besitzen.
Weiters muss rechtlich und medizinisch beachtet werden, ob hier eine Maßnahme zum Nachteil oder Vorteil des Knaben vorgenommen wird, und eine Abwägung ist vorzunehmen.
Selbst neugeborene Tiere bekommen mittlerweile medizinische Behandlungen und werden zu ihrem Wohle operiert, auch aus gesundheitlichen Gründen.
Letztlich gehört der Knabe nicht irgendwem, sondern seinen Eltern und seine Eltern haben nun mal den größten Einfluss und nur wenn sie dies zum Nachteil des Kindes nützen, muss man sich Gedanken über ihr Recht ihr Kind aufzuziehen, machen.
Also, uns allen wäre viel mehr geholfen, wenn man die medizinischen Experten aus allen Lagern dazu hören und abwägen würde, ob die Beschneidung nun größtenteils zum Nachteil oder Vorteil dient.
Ich habe auch mit Rechtswissenschaften zu tun und kann Euch versichern, dass es in der Juristerei zu allen Dingen immer zig Meinungen gibt. Die Frage ist nur, welche sich über einen langen Zeitraum durchsetzt, bis sich dann wieder eine andere Meinung etabliert.
Herr Holm Putzke hat sich jetzt bei diesem Thema einen Namen gemacht.
Je nach Rechtsansicht, stellt vieles eine Körperverletzung dar, zb auch wenn man jemandem ein einzelnes Haar rauszupft, nach anderer Ansicht müssen es schon mehrere Haare sein und geeignet die körperliche Integrität der Person auch zu beeinträchtigen.
Es stellt zb keine strafbare Ehrenbeleidigung dar, wenn man jemanden allein unter vier Augen beleidigt, beschimpft, rassistisch verspottet usw.
Aus juristischer Sicht ist nicht jeder medizinische Eingriff (zB chirurgische Operation, Injektion mit einer Spritze) nicht allein deshalb eine Körperverletzung und damit rechtswidrig, weil das Kind nicht eingewilligt hat bzw. es keine medizinische Indikation dafür gibt.
Eltern geben bspw die Einwilligung für sämtliche Injektionen als Vorbeugemaßnahme zugunsten ihres Kindes.
Für mich persönlich bleibt rechtlich zu beachten, dass hier eine religiöse Tradition sich quasi gewohnheitsrechtlich etabliert hat.
Unser Rechtssystem nimmt Rücksicht auf Gewohnheitsrecht und Bräuche, die wenn sie von allen Anwendern und Teilnehmern akzeptiert und geübt werden, in der Meinung, es handle sich um verbindliches Recht, auch Rechtsgültigkeit besitzen.
Weiters muss rechtlich und medizinisch beachtet werden, ob hier eine Maßnahme zum Nachteil oder Vorteil des Knaben vorgenommen wird, und eine Abwägung ist vorzunehmen.
Selbst neugeborene Tiere bekommen mittlerweile medizinische Behandlungen und werden zu ihrem Wohle operiert, auch aus gesundheitlichen Gründen.
Letztlich gehört der Knabe nicht irgendwem, sondern seinen Eltern und seine Eltern haben nun mal den größten Einfluss und nur wenn sie dies zum Nachteil des Kindes nützen, muss man sich Gedanken über ihr Recht ihr Kind aufzuziehen, machen.
Also, uns allen wäre viel mehr geholfen, wenn man die medizinischen Experten aus allen Lagern dazu hören und abwägen würde, ob die Beschneidung nun größtenteils zum Nachteil oder Vorteil dient.
with great power comes great responsibility
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.