10-07-2012, 22:53
(10-07-2012, 18:54)Gundi schrieb: Dennoch ist dein Beispiel mit der Taufe nun mal nicht korrekt, da sich das Urteil nicht auf Gefahren während des Aktes bezieht
sondern?
ich kenne die urteilsbegründung nicht, klär mich bitte auf
ich dachte, es ging um ein kind, bei dem es komplikationen gab. mit der beshneidung an sich hat doch ebenso kaum ein beschnittener ein problem wie ein getaufter mit der taufe
wenn es nicht um die gefahr körperlicher schädigung geht, worum denn dann?
aber eigentlich ist das thema hier ja ein anderes. die (nicht betroffene) mehrheit erklärt den ritus der minderheit (die damit eben kein problem hat) zu einem solchen und kriminalisiert ihn. so zumindest die sichtweise der betroffenen minderheit - und ich kann diese nachvollziehen, auch wenn ich die sicht (auf die notwendigkeit der beschneidung) nicht unbedingt teile. denn ich frage mich, wie es mir wohl dabei ginge, wenn meine vorlieben von der mehrheit nicht geteilt und eben mal kriminalisiert würden
(10-07-2012, 18:54)Gundi schrieb: Naja, mit der "freien Entscheidung" ist es soweit nicht her
und dagegen eben wehre ich mich
(10-07-2012, 18:54)Gundi schrieb: Auch eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung wird hierbei zu keiner einheitlichen Lösung führen. Am Ende fühlt sich irgendeine Partei benachteiligt.
wieso muß sich eine partei benachteiligt fühlen, wenn sie nicht über die andere bestimmen darf?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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