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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
#34
(10-07-2012, 23:16)Gundi schrieb: "Die Beschneidung von Jungen im Islam oder im Judentum stellt nach einem Urteil des Kölner Landgerichts eine strafbare Körperverletzung dar. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. (...http://www.n24.de/news/newsitem_8025920.html)"

Demnach ist die Beschneidung per se schon Körperverletzung, unabhängig davon ob es Komplikationen gibt. Und als Grund wird das Selbstbestimmungsrecht des Kindes angegeben

also körperliche eingriffe ohne einwilligung des kindes sind körperverletzung?

dann müßte folgerichtig jede blutabnahme oder impfung eine solche darstellen

ich bezweifle, daß dies in höheren instanzen halten wird. warten wirs ab

der punkt in diesem thread ist aber ein anderer, und dafür sind vergleiche wie der von mir gezogenene ebenso stichhaltig - unabhängig vom ausgang des rechtsstreits

wie weit darf die mehrheit die minderheit bevormunden?

(10-07-2012, 23:16)Gundi schrieb: Dann verstehe ich dein Problem nicht

das versteh ich nun wieder nicht

schreib ich chinesisch?

bezieh dich doch einfach mal auf den punkt des beschneidungsverbots, ohne jetzt deine überlegungen zu gefährlichen sportarten und den kosten für die allgemeinheit etc. weiter zu treiben. wir wollen uns ja nicht verzetteln

(10-07-2012, 23:16)Gundi schrieb: Mir ging es eigentlich eher um freie Entscheidungen anderer Art, wie der Entscheidung beim Klamottenkauf auf gewisse Standards (Lohn des Arbeiters, Menschenrechte) Wert zu legen zu können oder nicht

ich wüßte jetzt nicht, wer dich dafür einknasten wollte, daß du fair gehandelte textilien kaufen möchtest

das recht auf etwas ist etwas anders als die möglichkeit dazu. gibt es aber ersteres nicht, kannst du zweiteres sowieso in der pfeife rauchen

bringen wir hier bitte nichts durcheinander

(10-07-2012, 23:16)Gundi schrieb: Aber vieleicht verstehe ich auch einfach deine Einschränkung der freien Entscheidung nur falsch und du magst mal ein paar konkrete Beispiele bringen?

bleib doch einfach beim thema - dem recht auf die ausübung religiöser riten

(10-07-2012, 23:16)Gundi schrieb: Nun, die (teils recht drastischen) Äußerungen der verschiedenen Parteien hier im Forum zeigen, dass verschiedene Leute verschiedene Werte unterschiedlich hoch ansiedeln.

ja und?

wer am lautesten schreit, darf über die anderen bestimmen?

die frage ist doch die:

habe ich das recht, über mich (und stellvertretend meine kinder) zu bestimmen, oder nicht?

wenn nicht, wer dann?

und aufgrund von was? mit welchem recht?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


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RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - von petronius - 10-07-2012, 23:37

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