11-07-2012, 11:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2012, 11:11 von schmalhans.)
(11-07-2012, 10:50)petronius schrieb: und ob es sich hier um körperverletzung handelt, muß erst ausjudiziert werden
Das es sich dabei - wie bei jedem medizinischen Eingriff - sehr wohl um Körperverletzung handelt, wurde hier bereits mehrfach nachgewiesen. Es geht nur darum, ob dieser Eingriff auch strafbar ist. Aber auch das geruhst du ja zu ignorieren.
Aber für dich wiederhole ich es gerne noch einmal.
"Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung. Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt. Eine bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gebräuchliche Abkürzung ist KV.
Im deutschen Strafrecht wird die Körperverletzung in § 223 bis § 231 (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) sowie § 340 (im Abschnitt über Straftaten im Amt) StGB geregelt."
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)

