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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
#79
(11-07-2012, 11:09)petronius schrieb: bei einer impfung?

das wär mir neu

ob ich mein kind gegen fsme impfen lasse oder nicht, entscheidet doch nicht der arzt

Ja, bei einer Impfung.
"Eine Impfung stellt – wie auch jede andere medizinische Behandlungsmaßnahme – juristisch gesehen eine Körperverletzung dar. Die Körperverletzung ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn die Einwilligung des Behandelten oder der Eltern vorliegt oder ein Vormundschaftsgericht die Einwilligung der Eltern ersetzt. Die Aufklärung des Behandelten oder der Eltern ist die Grundlage dieser Einwilligung. Die Verantwortung der Eltern bezieht sich dabei in erster Linie darauf, ihr Kind vor schweren Krankheiten zu schützen, in zweiter jedoch auch auf die Gesellschaft."
"Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind in Deutschland Grundlage für die Festlegung der „öffentlich empfohlenen Impfungen“. Letztere werden durch die Gesundheitsbehörden der Bundesländer definitiv festgelegt."
(Quelle: Wikipedia)

Dazu gehört auch die FSME-Impfung. Die Eltern entscheiden letztendlich nur, ob sie die Möglichkeit für ihr Kind wahrnehmen oder nicht.

Ist das nicht off-topic? Aber du hast mich ja gefragt ...
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - von schmalhans - 11-07-2012, 11:23

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