11-07-2012, 12:33
(11-07-2012, 11:12)petronius schrieb:(11-07-2012, 10:01)schmalhans schrieb: Die Gefährung des Kindswohls ist die Grundlage des Urteils.
und die sehe ich eben nicht - aber das wird ja noch ausjudiziert werden
Wer nicht hinguckt, sieht halt nix.
"In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern sowie das Recht auf Religionsfreiheit überwiege. Die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten, ob sich ihr Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet." (Quelle: AUF - Christen für Deutschland)
Siehst du es jetzt?
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)

