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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
#88
(11-07-2012, 11:23)petronius schrieb:
(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb:
(11-07-2012, 10:50)petronius schrieb: und ob es sich hier um körperverletzung handelt, muß erst ausjudiziert werden

Das es sich dabei - wie bei jedem medizinischen Eingriff - sehr wohl um Körperverletzung handelt, wurde hier bereits mehrfach nachgewiesen

du hast eine juristische meinung vorgetragen - mehr nicht

(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb: Es geht nur darum, ob dieser Eingriff auch strafbar ist

gut, ich präzisiere: natürlich meinte ich eine strafbare körperverletzung

im allgemeinen sprachgebrauch wird niemand eine medizinische maßnahme mit einwilligung des patienten (oder dessen stellvertreters) als "körperverletzung" bezeichnen

Danke für die Kenntnisnahme. In diesem Zusammenhang kommt es nämlich genau darauf an, auf dieses kleine unbedeutende Wörtchen "strafbar".
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - von schmalhans - 11-07-2012, 12:53

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